Diskussion:Vaginasticks: Unterschied zwischen den Versionen
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Abrax (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Muss noch überprüft werden: ==Rechtliches== Definitionsgemäß sind Vaginasticks als [https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinprodukt#EU-Definition Medizinpro…“) |
(kein Unterschied)
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Version vom 9. Februar 2016, 11:55 Uhr
Muss noch überprüft werden:
Rechtliches
Definitionsgemäß sind Vaginasticks als Medizinprodukt anzusehen. Diese dürfen nach § 6 Absatz 1 des Medizinproduktegesetzes Deutschland nur in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn diese vorher entsprechend geprüft wurden und mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind.
Abrax (Diskussion) 12:55, 9. Feb. 2016 (CET)