Diskussion:Vaginasticks: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Version vom 9. Februar 2016, 11:55 Uhr

Muss noch überprüft werden:

Rechtliches

Definitionsgemäß sind Vaginasticks als Medizinprodukt anzusehen. Diese dürfen nach § 6 Absatz 1 des Medizinproduktegesetzes Deutschland nur in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn diese vorher entsprechend geprüft wurden und mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind.

Abrax (Diskussion) 12:55, 9. Feb. 2016 (CET)