Mehrdeutigkeitsfehlschluss: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Evolutionstheorie ist nicht bewiesen, denn sie ist ja nur eine Theorie. Deshalb ist die Schöpfungslehre eine gleichberechtigte Alternative.
 
Die Evolutionstheorie ist nicht bewiesen, denn sie ist ja nur eine Theorie. Deshalb ist die Schöpfungslehre eine gleichberechtigte Alternative.
 
Hier wird „Theorie” einmal in der Alltagsbedeutung von „unbewiesene Idee” verwendet, dann aber bezogen auf die Evolutionstheorie, wo „Theorie” die Fachbedeutung „gut belegte Beschreibung von und Erklärung für beobachtete Tatsachen, und erfolgreiche Vorhersage für künftig beobachtbare Tatsachen” hat. Evolutionstheorie und Schöpfungslehre wären aber nur dann gleichberechtigt, wenn „Theorie” nur die erste Bedeutung hätte.
 
Hier wird „Theorie” einmal in der Alltagsbedeutung von „unbewiesene Idee” verwendet, dann aber bezogen auf die Evolutionstheorie, wo „Theorie” die Fachbedeutung „gut belegte Beschreibung von und Erklärung für beobachtete Tatsachen, und erfolgreiche Vorhersage für künftig beobachtbare Tatsachen” hat. Evolutionstheorie und Schöpfungslehre wären aber nur dann gleichberechtigt, wenn „Theorie” nur die erste Bedeutung hätte.
 
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==Weblinks==
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*[http://www.ratioblog.de/archive/Fehlschl%C3%BCsse Liste von Fehlschlüssen bei Ratioblog]]
 
  Hinweis: dieser Artikel ist eine Kopie eines [http://www.ratioblog.de/entry/fehlschluss-36-der-mehrdeutigkeitsfehlschluss Artikels des Ratioblogs vom 22. August 2015]. Autor ist Michael Hohner.
 
  Hinweis: dieser Artikel ist eine Kopie eines [http://www.ratioblog.de/entry/fehlschluss-36-der-mehrdeutigkeitsfehlschluss Artikels des Ratioblogs vom 22. August 2015]. Autor ist Michael Hohner.
 
[[category:Abkürzung/Begriffserklärung]]
 
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[[category:Fehlschluss]]
 
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Version vom 22. August 2015, 21:21 Uhr

Der Mehrdeutigkeitsfehlschluss ist ein logischer Fehlschluss der entsteht, wenn ein Wort mit mehreren Bedeutungen in einem Argument verwendet wird, und dabei von einer zur anderen Bedeutung gewechselt wird. Es kann dann sein, dass eine Prämisse für die eine Bedeutung zutrifft, aber für eine andere nicht, dass aber so getan wird, also ob das Wort nur in einer Bedeutung verwendet wird. Das Argument ist damit nicht mehr schlüssig, was aber nicht sofort auffällt.

Beispiele

Wir haben alle einen Personalausweis. Aber Staaten haben kein Personal, sondern Bürger. Firmen haben Personal. Deshalb ist Deutschland kein Staat sondern eine Firma. Hier wird von „personal” im Sinne von „persönlich” zu „Personal” im Sinne von „Beschäftigter in einer Firma” gewechselt. Die zwei Prämissen beziehen sich damit nicht auf einen, sondern auf zwei verschiedene Sachverhalte, und damit folgt aus diesen Prämissen nicht mehr zwingend die Schlussfolgerung.

Ein Kennzeichen dieses Fehlschlusses ist auch, dass er stark sprachabhängig ist. Oft wird er offensichtlich, wenn man das Argument in eine andere Sprache übersetzt, nämlich dann, wenn man in der anderen Sprache für die unterschiedlichen Bedeutungen auch unterschiedliche Wörter verwenden muss, weil dort nicht die gleiche Mehrdeutigkeit des Ausgangswortes vorhanden ist. Im Englischen würde man im obigen Beispiel einmal „personal” und einmal „personnel” oder „employee” verwenden, und der Fehler wäre klar sichtbar.

Weiteres Beispiel:

Die Evolutionstheorie ist nicht bewiesen, denn sie ist ja nur eine Theorie. Deshalb ist die Schöpfungslehre eine gleichberechtigte Alternative. Hier wird „Theorie” einmal in der Alltagsbedeutung von „unbewiesene Idee” verwendet, dann aber bezogen auf die Evolutionstheorie, wo „Theorie” die Fachbedeutung „gut belegte Beschreibung von und Erklärung für beobachtete Tatsachen, und erfolgreiche Vorhersage für künftig beobachtbare Tatsachen” hat. Evolutionstheorie und Schöpfungslehre wären aber nur dann gleichberechtigt, wenn „Theorie” nur die erste Bedeutung hätte.

Weblinks

Hinweis: dieser Artikel ist eine Kopie eines Artikels des Ratioblogs vom 22. August 2015. Autor ist Michael Hohner.