Rechtlich gehören Nahrungsergänzungsmittel zu den Lebensmitteln und fallen in Deutschland daher unter die Regelungen des [[LFGB|Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs]] (LFGB). Die erlaubten Vitamine und Mineralstoffe sind in Anhang 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) aus dem Jahr 2004 aufgeführt. Als weitere Inhaltsstoffe sind sonst ausschließlich lebensmittelspezifische Rohstoffe gemäß LFGB und Novel-Food-Verordnung zugelassen. | Rechtlich gehören Nahrungsergänzungsmittel zu den Lebensmitteln und fallen in Deutschland daher unter die Regelungen des [[LFGB|Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs]] (LFGB). Die erlaubten Vitamine und Mineralstoffe sind in Anhang 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) aus dem Jahr 2004 aufgeführt. Als weitere Inhaltsstoffe sind sonst ausschließlich lebensmittelspezifische Rohstoffe gemäß LFGB und Novel-Food-Verordnung zugelassen. |