Das Oberlandesgericht Köln hatte entschieden, dass Heilpraktiker-Behandlungen von HIV-positiven Patienten voraussetzen, dass diese während der Behandlung eine kompetente Aufklärung durch einen Arzt erfahren, und der Arzt kontinuierlich die Beratung des Patienten durchführt und über den Stand der Infektion beim Patienten informiert wird. Nach diesem Urteil des OLG Köln reiche es aber nicht aus, dass der Patient lediglich von einem Facharzt für Laboratoriumsmedizin beraten wird, weil dieser in der Regel nicht selbst Beratungen des Patienten vornimmt.<ref>Urteil OLG Köln, Aktenzeichen 5 U 30/03, 5 U 31/03</ref> | Das Oberlandesgericht Köln hatte entschieden, dass Heilpraktiker-Behandlungen von HIV-positiven Patienten voraussetzen, dass diese während der Behandlung eine kompetente Aufklärung durch einen Arzt erfahren, und der Arzt kontinuierlich die Beratung des Patienten durchführt und über den Stand der Infektion beim Patienten informiert wird. Nach diesem Urteil des OLG Köln reiche es aber nicht aus, dass der Patient lediglich von einem Facharzt für Laboratoriumsmedizin beraten wird, weil dieser in der Regel nicht selbst Beratungen des Patienten vornimmt.<ref>Urteil OLG Köln, Aktenzeichen 5 U 30/03, 5 U 31/03</ref> |