Die Kampagne wurde in Deutschland und in Österreich gerichtlich untersagt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verhinderte den Plakataushang schon im Vorfeld. Das Landgericht Berlin untersagte die Kampagne als "Herabsetzung sämtlicher Opfer des Holocaust" und sah die Menschenwürde der Abgebildeten im Kern verletzt. In der Berufung vor dem zuständigen Kammergericht unterlag PETA ebenfalls. Laut Harald Ullmann, zweiter Vorsitzender von PETA Deutschland, liegt das Verfahren derzeit beim Europäischen Gerichtshof, weil „in Österreich die Holocaust-Kampagne höchstrichterlich komplett für zulässig und begründet ausgeurteilt wurde“. Neben diesen zivilrechtlichen Auseinandersetzungen beschäftigte sich auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit dem Fall. Es kam dabei erstinstanzlich zu einem Strafbefehl wegen Volksverhetzung für den PETA-Vorstand Harald Ullmann.<ref name='charitywatch'></ref> Das Berufungsverfahren wurde im Sommer 2010 gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro eingestellt. Das Handelsgericht Wien untersagte die Kampagne ebenfalls. | Die Kampagne wurde in Deutschland und in Österreich gerichtlich untersagt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verhinderte den Plakataushang schon im Vorfeld. Das Landgericht Berlin untersagte die Kampagne als "Herabsetzung sämtlicher Opfer des Holocaust" und sah die Menschenwürde der Abgebildeten im Kern verletzt. In der Berufung vor dem zuständigen Kammergericht unterlag PETA ebenfalls. Laut Harald Ullmann, zweiter Vorsitzender von PETA Deutschland, liegt das Verfahren derzeit beim Europäischen Gerichtshof, weil „in Österreich die Holocaust-Kampagne höchstrichterlich komplett für zulässig und begründet ausgeurteilt wurde“. Neben diesen zivilrechtlichen Auseinandersetzungen beschäftigte sich auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit dem Fall. Es kam dabei erstinstanzlich zu einem Strafbefehl wegen Volksverhetzung für den PETA-Vorstand Harald Ullmann.<ref name='charitywatch'></ref> Das Berufungsverfahren wurde im Sommer 2010 gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro eingestellt. Das Handelsgericht Wien untersagte die Kampagne ebenfalls. |