Das pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken untersagte in einem Beschluss vom 18. Dezember 1998 die Wettbewerbsaussage 'Frischzellen-Vitalität statt Altersheim!', da diese den Eindruck erwecke, dass für die Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit Frischzellen nötig seien, was aber nicht nachweislich der Fall ist. | Das pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken untersagte in einem Beschluss vom 18. Dezember 1998 die Wettbewerbsaussage 'Frischzellen-Vitalität statt Altersheim!', da diese den Eindruck erwecke, dass für die Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit Frischzellen nötig seien, was aber nicht nachweislich der Fall ist. |