Das pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken untersagte in einem Beschluss vom 18.12.1998 die Wettbewerbsaussage 'Frischzellen-Vitalität statt Altersheim!', da diese den Eindruck erwecke, dass für die Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit Frischzellen nötig seien, was aber nicht nachweislich der Fall ist.
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Das pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken untersagte in einem Beschluss vom 18. Dezember 1998 die Wettbewerbsaussage 'Frischzellen-Vitalität statt Altersheim!', da diese den Eindruck erwecke, dass für die Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit Frischzellen nötig seien, was aber nicht nachweislich der Fall ist.
==Die Frischzellentherapie hält sich mit juristischen Kniffen==
==Die Frischzellentherapie hält sich mit juristischen Kniffen==