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[[image:Steviapflanze.jpg|''Stevia rebaudina''|thumb]]
 
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'''''Stevia rebaudina''''' (Süß- oder Honigkraut, Süßblatt) ist eine mehrjährige, krautige Pflanze aus der Familie der Korbblütengewäche (''Asteraceae''). Die Stevia-Pflanze enthält u.a. ein sehr süß schmeckendes Glycosid, Steviosid, was in vielen Ländern zu ihrer Verwendung als kohlenhydratfreien Zuckerersatz führte.
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'''''Stevia rebaudina''''' (Süß- oder Honigkraut, Süßblatt) ist eine mehrjährige, krautige Pflanze aus der Familie der Korbblütengewäche (''Asteraceae''). Die Stevia-Pflanze enthält u.a. ein sehr süß schmeckendes Glycosid, Steviosid, was in vielen Ländern zu ihrer Verwendung als kohlenhydratfreien Zuckerersatz führte.
    
==Inhaltsstoffe==
 
==Inhaltsstoffe==
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==Rechtliche Situation==
 
==Rechtliche Situation==
Stevia unterliegt der Novel-Food-Verordnung (''Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten'') und ist EU-weit nicht als Lebensmittel zugelassen, weil der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-Kommission (SCF) in einer Stellungnahme vom 17.&nbsp;Juni 1999 erklärt hat, dass die Sicherheitsstudien zu Steviosid bisher nicht ausreichten, um eine Unbedenklichkeit zu belegen<ref>http://www.google.de/url?q=http://www.bfr.bund.de/cm/208/stevia_rebaudiana.pdf&sa=X&ei=Se4pTJ7BFZSCOPnK3bID&ved=0CBsQzgQoATAA&usg=AFQjCNH1hYRbpCsXjM9Ud1K4W38WY2Q2aA</ref>. Produkte aus der Pflanze Stevia rebaudiana fallen als neuartiges Lebensmittel in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel
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Die Pflanze Stevia und deren getrockneten Blätter unterliegen der Novel-Food-Verordnung (''Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten'') und ist EU-weit nicht als Lebensmittel zugelassen, weil der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-Kommission (SCF) in einer Stellungnahme vom 17.&nbsp;Juni 1999 erklärt hat, dass die Sicherheitsstudien zu Steviosid bisher nicht ausreichten, um eine Unbedenklichkeit zu belegen.<ref>http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:061:0014:0014:DE:PDF</ref> Produkte aus der Pflanze Stevia rebaudiana fallen als neuartiges Lebensmittel in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten (Novel Food Verordnung)<ref>
und neuartige Lebensmittelzutaten (Novel Food Verordnung)<ref>http://www.bfr.bund.de/cm/208/suesse_blaetter_von_stevia_rebaudiana.pdf</ref><ref>Stellungnahme des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der EU-Kommission zu ''Stevia Rebaudiana Bertoni'' Pflanzen und Blätter</ref>.
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http://web.archive.org/web/20120131160654/http://www.bfr.bund.de/cm/343/suesse_blaetter_von_stevia_rebaudiana.pdf</ref><ref>Stellungnahme des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der EU-Kommission zu ''Stevia Rebaudiana Bertoni'' Pflanzen und Blätter</ref>.
    
In einigen südamerikanischen und asiatischen Ländern, vor allem Japan, Südkorea und Brasilien sowie in der Schweiz hingegen darf Stevia bereits seit einigen Jahren verschiedenen Lebensmitteln offiziell als Süßungsmittel zugesetzt werden. In den USA darf Stevia nur als [[Nahrungsergänzungsmittel]] vertrieben werden.  
 
In einigen südamerikanischen und asiatischen Ländern, vor allem Japan, Südkorea und Brasilien sowie in der Schweiz hingegen darf Stevia bereits seit einigen Jahren verschiedenen Lebensmitteln offiziell als Süßungsmittel zugesetzt werden. In den USA darf Stevia nur als [[Nahrungsergänzungsmittel]] vertrieben werden.  
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Nach Erkenntnissen aus neueren Studien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 14. April 2010 wurde mittlerweile bewiesen, dass Stevia weder genotoxisch noch krebserregend ist und auch keine negativen Auswirkung auf die Fruchtbarkeit und Fortpflanzungsorgane des Menschen hat<ref>http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/ans100414.htm</ref><ref>http://www.efsa.europa.eu/de/scdocs/scdoc/1537.htm</ref><ref>[http://kluedo.ub.uni-kl.de/volltexte/2002/1510/pdf/kluedo-1510.pdf Böhm Sonja: Etablierung von in-vitro Methoden zur Bestimmung des endokrinen Potentials von Fremdstoffen (PDF, 2.5 MB) (Dissertation, Kaiserslautern 2002)]</ref>. Stevia wurde am 14.11.2011 in der EU als Lebensmittel zugelassen.<ref>http://www.sueddeutsche.de/leben/eu-kommission-laesst-stevia-zu-superzucker-der-nicht-dick-macht-1.1190349</ref>
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Nach Erkenntnissen aus neueren Studien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 14. April 2010 wurde mittlerweile bewiesen, dass Stevia weder genotoxisch noch krebserregend ist und auch keine negativen Auswirkung auf die Fruchtbarkeit und Fortpflanzungsorgane des Menschen hat.<ref>http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/ans100414.htm</ref><ref>http://www.efsa.europa.eu/de/scdocs/scdoc/1537.htm</ref><ref>[http://kluedo.ub.uni-kl.de/volltexte/2002/1510/pdf/kluedo-1510.pdf Böhm Sonja: Etablierung von in-vitro Methoden zur Bestimmung des endokrinen Potentials von Fremdstoffen (PDF, 2.5 MB) (Dissertation, Kaiserslautern 2002)]</ref> Steviosid ist als Lebensmittelzusatzstoff (E 960) seit Dezember 2011 in der EU zugelassen.<ref>http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:295:0205:0211:DE:PDF</ref>
    
==Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel und in der Pseudomedizin==
 
==Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel und in der Pseudomedizin==
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All diese verschiedenen Verheißungen sind wissenschaftlich nicht belegt.
 
All diese verschiedenen Verheißungen sind wissenschaftlich nicht belegt.
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==Weblinks==
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*Jens Lubbadeh: [http://www.spiegel.de/gesundheit/ernaehrung/suessstoffe-stevia-zucker-honig-und-co-a-905103.html Stevia, Zucker, Honig und Co.: Süße Sünden] Spiegel online, 26. Juni 2013
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*Berit Uhlmann: [http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/tipps-fuer-den-einkauf-von-stevia-wundersuesse-ohne-wunder-1.1610774 Wundersüße ohne Wunder] Süddeutsche Zeitung, 5. März 2013
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*Burkhard Straßmann: [http://www.zeit.de/2008/47/DOS-Stevia/komplettansicht Das große Süßen] Zeit online, 17. November 2008
    
==Quellenverzeichnis==
 
==Quellenverzeichnis==
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