Sylvia Stolz: Unterschied zwischen den Versionen
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[[image:AZK_Sylvia_Stolz.jpg|Sylvia Stolz bei einer so genannten [[AZK|Anti-Zensurkonferenz]] des schweizer Sektengründers [[Ivo Sasek]] im Jahre 2013<ref>Referat "Die Wirklichkeit der Meinungsfreiheit", AZK, 8. internationale Konferenz, Stadthalle Chur</ref>|300px|thumb]] | [[image:AZK_Sylvia_Stolz.jpg|Sylvia Stolz bei einer so genannten [[AZK|Anti-Zensurkonferenz]] des schweizer Sektengründers [[Ivo Sasek]] im Jahre 2013<ref>Referat "Die Wirklichkeit der Meinungsfreiheit", AZK, 8. internationale Konferenz, Stadthalle Chur</ref>|300px|thumb]] | ||
'''Sylvia Stolz''' (geb. 6. August 1963 in München) ist eine aktuell mit Berufsverbot belegte ehemalige deutsche Rechtsanwältin und Holocaustleugnerin aus Ebersberg. Stolz wurde als Rechtsanwältin bekannter Neonazis und Rechtsextremisten wie Horst Mahler, Germar Rudolf, Rigolf Hennig und Ernst Zündel bekannt. | '''Sylvia Stolz''' (geb. 6. August 1963 in München) ist eine aktuell mit Berufsverbot belegte ehemalige deutsche Rechtsanwältin und Holocaustleugnerin aus Ebersberg. Stolz wurde als Rechtsanwältin bekannter Neonazis und Rechtsextremisten wie Horst Mahler, Germar Rudolf, Rigolf Hennig und Ernst Zündel bekannt. | ||
− | Die Lebenspartnerin von Horst Mahler wurde in der Vergangenheit wegen Volksverhetzung und Strafvereitelung verurteilt. | + | Die Lebenspartnerin von Horst Mahler<ref>Frank Käßner: Ernst Zündel: "Agitator, Hetzer, Brandredner". In: Welt Online, 16. Februar 2007</ref> wurde in der Vergangenheit wegen Volksverhetzung und Strafvereitelung verurteilt. |
==Quellennachweise== | ==Quellennachweise== | ||
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Version vom 17. Januar 2013, 11:33 Uhr
Sylvia Stolz (geb. 6. August 1963 in München) ist eine aktuell mit Berufsverbot belegte ehemalige deutsche Rechtsanwältin und Holocaustleugnerin aus Ebersberg. Stolz wurde als Rechtsanwältin bekannter Neonazis und Rechtsextremisten wie Horst Mahler, Germar Rudolf, Rigolf Hennig und Ernst Zündel bekannt. Die Lebenspartnerin von Horst Mahler[2] wurde in der Vergangenheit wegen Volksverhetzung und Strafvereitelung verurteilt.