− | Die Kräutermischung des Schwedenbitter ist nicht patentierbar, weshalb im Internet Apotheken, Arznei- oder Naturheilkunde-Anbieter wie auch Privatpersonen Schwedenbitterzubereitungen anbieten. In der Bundesrepublik Deutschland ist der private Vertrieb aber sehr problematisch, weil das Produkt als Arzneimittel eingestuft wird. Da es sich um ein Pflanzengemisch handelt, das nicht standardisiert ist, benötigt es eigentlich eine Arzneimittelzulassung, welche aber nicht vorliegt. In Österreich ist Schwedenbitter als Lebensmittel (alkoholisches Getränk auf Kräuterbasis mit dem Handelsnamen 'Original Schwedenbitter') legal im Verkehr, während in der BRD derzeit ein Vermarktungsverbot herrscht. Die EU-Kommission hat gegen Deutschland wegen dessen fragwürdiger Rechtsposition die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet, weil die Kommission der Auffassung ist, dass die deutsche Verwaltungspraxis eine unzulässige Handelsschranke darstelle. | + | Die Kräutermischung des Schwedenbitter ist nicht patentierbar, weshalb im Internet Apotheken, Arznei- oder [[Naturheilkunde]]-Anbieter wie auch Privatpersonen Schwedenbitterzubereitungen anbieten. In der Bundesrepublik Deutschland ist der private Vertrieb aber sehr problematisch, weil das Produkt als Arzneimittel eingestuft wird. Da es sich um ein Pflanzengemisch handelt, das nicht standardisiert ist, benötigt es eigentlich eine Arzneimittelzulassung, welche aber nicht vorliegt. In Österreich ist Schwedenbitter als Lebensmittel (alkoholisches Getränk auf Kräuterbasis mit dem Handelsnamen 'Original Schwedenbitter') legal im Verkehr, während in der BRD derzeit ein Vermarktungsverbot herrscht. Die EU-Kommission hat gegen Deutschland wegen dessen fragwürdiger Rechtsposition die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet, weil die Kommission der Auffassung ist, dass die deutsche Verwaltungspraxis eine unzulässige Handelsschranke darstelle. |