− | Das Oberlandesgericht Karlsruhe untersagte im Jahr 2012 einem Esoterikanbieter, in irreführender Weise für Silikonpads zu werben und in diesem Zusammenhang unbewiesene Behauptungen aufzustellen.<ref>Az. 4 U 163/12</ref><ref>http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/anleger-und-verbraucherrecht/silikonpads-gegen-elektrosmog-gericht-verbietet-irrefuehrende-werbung/7196120.html</ref><ref>http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Karlsruhe_4-U-16312_Angeblicher-Schutz-vor-Elektrosmog-Werbung-fuer-Silikonpads-irrefuehrend.news14249.htm</ref> "Die Werbeaussagen genügen nicht den strengen Anforderungen, die an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit gesundheitsbezogener Werbung zu stellen sind", heißt es im Urteil. Gegen den Anbieter hatte ein Verein geklagt, der sich für lauteren Wettbewerb engagiert. | + | Das Oberlandesgericht Karlsruhe untersagte im Jahr 2012 einem Esoterikanbieter, in irreführender Weise für Silikonpads zu werben und unbewiesene Behauptungen aufzustellen.<ref>[http://www.omsels.info/wp-content/uploads/OLG-Karlsruhe-Urteil-vom-27.-September-2012-4-U-163-12.pdf Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27.09.2012 - 4 U 163/12]</ref><ref>[http://www.olgkarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1279359/index.html Irreführende Werbung für Silikonpads, die unter anderem zum Schutz vor Elektrosmog dienen sollen] Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 27. September 2012</ref><ref>[http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/anleger-und-verbraucherrecht/silikonpads-gegen-elektrosmog-gericht-verbietet-irrefuehrende-werbung/7196120.html Silikonpads gegen Elektrosmog. Gericht verbietet irreführende Werbung] Handelsblatt, 28. September 2012</ref> "Die Werbeaussagen genügen nicht den strengen Anforderungen, die an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit gesundheitsbezogener Werbung zu stellen sind", heißt es im Urteil. Gegen den Anbieter hatte ein Verein geklagt, der sich für lauteren Wettbewerb engagiert. |