− | Das für die Matrix-Rhythmus-Therapie benötigte Gerät hat Randoll patentieren lassen.<ref>EP 1009354 B1: Massagegerät (Massage apparatus). Erfinder: Ulrich G. Randoll, Gröbenzell. Anmeldung: 23.01.1998. Patent erteilt: 05.11.2003</ref> Es besteht aus zwei Komponenten: Einem zylindrischen "Hand-Applikator", der einen Motor enthält, auf dessen Achse ein exzentrisch geformter, "Resonator" genannter Massagekopf befestigt ist, und einem abgesetzten Gehäuse, das die Stromversorgung und einen Geschwindigkeitsregler enthält und eine Halterung zur Ablage des Hand-Applikators hat. Der Hand-Applikator wird über dden zu behandelnden Körperteil des Patienten geführt. Durch die Form des Massagekopfes sollen Schwingungen von 4 bis 7 mm Höhe ausgeführt werden, die Randoll als "mechano-magnetische Schwingungen" bezeichnet. Zu einer eventuellen magnetischen Komponente finden sich jedoch keine Angaben. | + | [[image:MatrixRhythmusPatFig2.png|thumb|Darstellung des Hand-Applikators in Randolls Patent]] |
| + | Das für die Matrix-Rhythmus-Therapie benötigte Gerät hat Randoll patentieren lassen.<ref>EP 1009354 B1: Massagegerät (Massage apparatus). Erfinder: Ulrich G. Randoll, Gröbenzell. Anmeldung: 23.01.1998. Patent erteilt: 05.11.2003</ref> Es besteht aus zwei Komponenten: Einem zylindrischen "Hand-Applikator", der einen Motor enthält, auf dessen Achse ein exzentrisch geformter, "Resonator" genannter Massagekopf befestigt ist, und einem abgesetzten Gehäuse, das die Stromversorgung und einen Geschwindigkeitsregler enthält und eine Halterung zur Ablage des Hand-Applikators hat. Der Hand-Applikator wird über den zu behandelnden Körperteil des Patienten geführt. Durch die Form des Massagekopfes sollen Schwingungen von 4 bis 7 mm Höhe ausgeführt werden, die Randoll als "mechano-magnetische Schwingungen" bezeichnet. Zu einer eventuellen magnetischen Komponente finden sich jedoch keine Angaben. |