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'''Richtwerte''' stellen Empfehlungen dar und sind nicht verbindlich. Sie werden in der Regel von
Fachbehörden und Fachgremien entwickelt und sind toxikologisch begründet. Sie haben den
Charakter eines vorausgenommenen Gutachtens. Die Überschreitung eines Richtwertes ist
zwar an sich ein strafloses Vergehen, die Beweislast kehrt sich aber um. Bei Überschreiten
eines Richtwertes liegt die Beweislast nicht mehr bei der geschädigten Person.
Richtwerte können zu unterschiedlichen Zwecken konzipiert werden. Es kann sich um Vorsorgewerte
zum vorsorglichen Schutz handeln, aber auch um Eingreifwerte zur Gefahrenabwehr,
die ein sofortiges Handeln erfordern.

Ein technischer Richtwert beschreibt eine gerätetechnische Nachweisgrenze.
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