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Das '''Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)''' regelt den Gehalt von Schadstoffen, Gefahrstoffen und Umweltchemikalien in Lebensmitteln und Bedarfs- oder Dekorationsgegenständen. Ziel ist der Schutz der Verbraucher vor gefährlichen Stoffen. Nach dem
Gesetz dürfen in Dekorationsgegenständen keine Stoffe enthalten sein, die nach ChemG als
gefährliche Stoffe eingestuft wurden.

==Weblinks==
*http://de.wikipedia.org/wiki/LFGB
*http://bundesrecht.juris.de/lfgb/index.html
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