Ein Patent des deutschen Pharmaunternehmens Schwabe auf die Herstellungsmethode für Umckaloabo wurde im Januar 2010 vollständig widerrufen. Das Europäische Patentamt in München begründete seine Entscheidung damit, dass das Herstellungsverfahren keine Erfindung von Schwabe sei und somit aus technischen Gründen nicht den Anforderungen des Patentrechts gerecht wird.<ref>http://www.taz.de/1/zukunft/wissen/artikel/1/halber-sieg-fuer-patentgegner/</ref><ref>http://www.arznei-telegramm.de/zeit/1002_a.php3</ref>.
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Ein Patent des deutschen Pharmaunternehmens Willmar Schwabe auf die Herstellungsmethode für Umckaloabo wurde im Januar 2010 vollständig widerrufen. Das Europäische Patentamt in München begründete seine Entscheidung damit, dass das Herstellungsverfahren keine Erfindung von Schwabe sei und somit aus technischen Gründen nicht den Anforderungen des Patentrechts gerecht wird.<ref>http://www.taz.de/1/zukunft/wissen/artikel/1/halber-sieg-fuer-patentgegner/</ref><ref>http://www.arznei-telegramm.de/zeit/1002_a.php3</ref>. Die Klage, der im März 2008 ein Einspruch gegen das Patent vorausging, wurde unter anderem von der Organisation "Erklärung von Bern", dem "African Centre for Biosafety" und dem Evangelischen Entwicklungsdienst unterstützt. Letzterer wertete die Entscheidung als großen ''"Erfolg im Kampf gegen Biopiraterie"''.