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| [[image:selimSuermeli.jpg|Mustafa Selim Sürmeli (Bild:<ref>Youtube, 2010</ref>)|thumb]] | | [[image:selimSuermeli.jpg|Mustafa Selim Sürmeli (Bild:<ref>Youtube, 2010</ref>)|thumb]] |
| [[image:Suermeli_Jo_Conrad.jpg|Sürmeli im Interview mit [[Jo Conrad]] (bei [[Bewusst.TV]])|thumb]] | | [[image:Suermeli_Jo_Conrad.jpg|Sürmeli im Interview mit [[Jo Conrad]] (bei [[Bewusst.TV]])|thumb]] |
− | '''Mustafa Selim Sürmeli''' (geb. 20. Oktober 1962) ist ein in Stade lebender, türkischer ehemaliger Programmierer, der sich als selbsternannter ''Europäischer Hochkommissar für Menschenrechte'' bezeichnet. Des Weiteren fungiert Sürmeli auch als Präsident eines ''Zentralrates Europäischer Bürger'' und schanzte sich weitere hochtrabende Titel zu, wie ''Präsident des Europäischen Zentrums für Menschenrechte'', Mitglied ''Stiftungsrat des Internationalen Zentrums für Menschenrechte'', ''Präsident der Kommission für die Wirksamkeit der Behörden'' usw. | + | '''Mustafa Selim Sürmeli''' (geb. 20. Oktober 1962) ist ein in Stade lebender, türkischer ehemaliger Programmierer, der sich als selbst ernannter ''Europäischer Hochkommissar für Menschenrechte'' bezeichnet. Des Weiteren fungiert Sürmeli auch als Präsident eines ''Zentralrates Europäischer Bürger'' und schanzte sich weitere hochtrabende Titel zu, wie ''Präsident des Europäischen Zentrums für Menschenrechte'', Mitglied ''Stiftungsrat des Internationalen Zentrums für Menschenrechte'', ''Präsident der Kommission für die Wirksamkeit der Behörden'' usw. |
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| Bekannter wurde Sürmeli wegen eines Prozesses gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dieser entschied, dass Deutschland durch die übermäßige Dauer eines Verkehrsunfall-Rechtsstreits Sürmelis Rechte verletzt habe und verurteilte das Land, ihm 10.000 Euro Entschädigung zu zahlen. Laut Paragraph 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention hat jedermann Anspruch auf einen Prozess in "angemessener Zeit". Sürmeli glaubt, Opfer einer Verschwörung der Justizbehörden geworden zu sein. | | Bekannter wurde Sürmeli wegen eines Prozesses gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dieser entschied, dass Deutschland durch die übermäßige Dauer eines Verkehrsunfall-Rechtsstreits Sürmelis Rechte verletzt habe und verurteilte das Land, ihm 10.000 Euro Entschädigung zu zahlen. Laut Paragraph 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention hat jedermann Anspruch auf einen Prozess in "angemessener Zeit". Sürmeli glaubt, Opfer einer Verschwörung der Justizbehörden geworden zu sein. |
| Die langen Auseinandersetzungen mit der Justiz um einen eher unbedeutenden Unfall führten dazu, dass diese Fragen zu seinem Lebensinhalt geworden sind. Nach Angaben aus einem Artikel im Hamburger Abendblatt aus dem Jahre 2005 habe sich über die Jahre seine Persönlichkeit im Sinne eines "diaeitetogenen Psychosyndroms"<ref>Besser-Siegmund, C.; Jungck, D. (1992) Das diaeitetogene Psychosyndrom. SCHMERZtherapeutisches Kolloquium 8: 7-8.</ref> verändert.<ref>Uwe Ruprecht ''Ein Stader gegen die deutsche Justiz - Prozeß: 16 Jahre ohne Urteil. Mustafa-Selim Sürmeli klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.'' Hamburger Abendblatt, 16. November 2005</ref> | | Die langen Auseinandersetzungen mit der Justiz um einen eher unbedeutenden Unfall führten dazu, dass diese Fragen zu seinem Lebensinhalt geworden sind. Nach Angaben aus einem Artikel im Hamburger Abendblatt aus dem Jahre 2005 habe sich über die Jahre seine Persönlichkeit im Sinne eines "diaeitetogenen Psychosyndroms"<ref>Besser-Siegmund, C.; Jungck, D. (1992) Das diaeitetogene Psychosyndrom. SCHMERZtherapeutisches Kolloquium 8: 7-8.</ref> verändert.<ref>Uwe Ruprecht ''Ein Stader gegen die deutsche Justiz - Prozeß: 16 Jahre ohne Urteil. Mustafa-Selim Sürmeli klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.'' Hamburger Abendblatt, 16. November 2005</ref> |
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− | In Folge ernannte sich Sürmeli selbst zum "Hochkommissar der Menschenrechte" und verlangte von der deutschen Regierung, ihm 18 Millionen Euro zu zahlen und stellte gegen die (illegale) Bundesrepublik einen Insolvenzantrag. Auch nahm er mit [[KRR|kommissarischen Reichsregierungen]] Kontakt auf und veranstaltete mit Exponenten der KRR-Szene (unter ihnen Kurt Schäfer) eine so genannte ''Deutschlandkonferenz'' im Schweizerischen Olten am 2. März 2010 (auch Thema bei [[Bewusst.TV]]). | + | In Folge ernannte sich Sürmeli selbst zum "Hochkommissar der Menschenrechte" und verlangte von der deutschen Regierung, ihm 18 Millionen Euro zu zahlen; außerdem stellte er gegen die (seiner Ansicht nach illegale) Bundesrepublik einen Insolvenzantrag. Auch nahm er mit [[KRR|kommissarischen Reichsregierungen]] Kontakt auf und veranstaltete mit Exponenten der KRR-Szene (unter ihnen Kurt Schäfer) eine so genannte ''Deutschlandkonferenz'' im schweizerischen Olten am 2. März 2010 (auch Thema bei [[Bewusst.TV]]). |
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| An der Anschrift des Stader "Zentralrates Europäischer Bürger" befindet sich auch die "Geschäftsstelle" einer "Partei auf Gegenseitigkeit".<ref>Partei auf Gegenseitigkeit (PaG - Netzwerk Menschenrecht), Bundesgeschäftsstelle, Bielfeldtweg 26, D-21682 Stade [http://www.partei-ag.de]</ref> | | An der Anschrift des Stader "Zentralrates Europäischer Bürger" befindet sich auch die "Geschäftsstelle" einer "Partei auf Gegenseitigkeit".<ref>Partei auf Gegenseitigkeit (PaG - Netzwerk Menschenrecht), Bundesgeschäftsstelle, Bielfeldtweg 26, D-21682 Stade [http://www.partei-ag.de]</ref> |
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| ==Weitere Probleme mit der Justiz== | | ==Weitere Probleme mit der Justiz== |
− | 1993 geriet Sürmeli ins Visier der Strafjustiz, als angebliches Mitglied einer Bande, die gestohlene Autos nach Tschechien verschoben habe. Der "dringende" Verdacht bezog sich auf computergestützte Fälschung von Kfz-Scheinen. Verurteilt wurde Sürmeli wegen "Verabredung einer Straftat" zu einer neunmonatigen Haftstrafe. Der BGH verwirft im Dezember 1996 Sürmelis Revision gegen dieses Urteil. Auch eine Wiederaufnahme des Verfahrens wird nicht zugelassen. Im August 2001 wurde Sürmeli wegen "Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte" vom Amtsgericht Stade verurteilt. | + | 1993 geriet Sürmeli ins Visier der Strafjustiz, als angebliches Mitglied einer Bande, die gestohlene Autos nach Tschechien verschoben habe. Der "dringende" Verdacht bezog sich auf computergestützte Fälschung von Kfz-Scheinen. Verurteilt wurde Sürmeli wegen "Verabredung einer Straftat" zu einer neunmonatigen Haftstrafe. Der BGH verwarf im Dezember 1996 Sürmelis Revision gegen dieses Urteil. Auch eine Wiederaufnahme des Verfahrens wurde nicht zugelassen. Im August 2001 wurde Sürmeli wegen "Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte" vom Amtsgericht Stade verurteilt. |
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| ==Zentralrat Europäischer Bürger== | | ==Zentralrat Europäischer Bürger== |
− | Im Umfeld von Sürmeli agiert ein "Zentralrat Europäischer Bürger - Internationales Zentrum für Menschenrechte" (ZEB) aus Stade<ref>Internationales Zentrum für Menschenrechte, Bielfeldtweg 26, D-21682 Stade</ref>, der in verschiedenen Bundesländern so genannte "Landesämter für Menschenrechte" unterhält. Von diesen sollen derzeit 10 existieren (Stand: Juni 2011). Präsident des ZEB ist Mustafa Selim Sürmeli. | + | Im Umfeld von Sürmeli agiert ein "Zentralrat Europäischer Bürger - Internationales Zentrum für Menschenrechte" (ZEB) aus Stade<ref>Internationales Zentrum für Menschenrechte, Bielfeldtweg 26, D-21682 Stade</ref>, der in verschiedenen Bundesländern so genannte "Landesämter für Menschenrechte" unterhält. Von diesen sollen derzeit zehn existieren (Stand: Juni 2011). Präsident des ZEB ist Mustafa Selim Sürmeli. |
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− | So genannte "Kommissare für Menschenrechte" werden als "Beamte" des ZSB bezeichnet. Neben rechtlich gesehen wertlosen "Dienstausweisen" sollen diese auch vom ZSB das Recht übertragen bekommen haben, Waffen zu tragen und von diesen auch Gebrauch machen zu dürfen. Im so genannten "Deutschlandanzeiger" findet sich dazu ein "Beschluß des Rates der Weisen für betreffend der bewaffneten Staatsmacht", in dem der Bundesrepublik Deutschland als vermeintlich privatrechtlichem Konstrukt das Recht abgesprochen wird, bewaffnete Organe zu unterhalten. In der gleichen Quelle ist ein "Kommissargesetz für Deutschland" publiziert, in dem es unter anderem heißt: | + | So genannte "Kommissare für Menschenrechte" werden als "Beamte" des ZSB bezeichnet. Neben rechtlich gesehen wertlosen "Dienstausweisen" sollen diese auch vom ZSB das Recht erhalten haben, Waffen zu tragen und von diesen auch Gebrauch machen zu dürfen. Im so genannten "Deutschlandanzeiger" findet sich dazu ein "Beschluß des Rates der Weisen für betreffend der bewaffneten Staatsmacht", in dem der Bundesrepublik Deutschland als vermeintlich privatrechtlichem Konstrukt das Recht abgesprochen wird, bewaffnete Organe zu unterhalten. In der gleichen Quelle ist ein "Kommissargesetz für Deutschland" publiziert, in dem es unter anderem heißt: |
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| :''"§ 1 (1) Die Kommissare in Deutschland als Ganzes sind eine, bewaffnete, nach dem Muster der Gendarmerie organisierte Wach- und Schutzkörper zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, zum Schutz und zur Wahrung, Förderung und Umsetzung der universalen Menschenrechte. Die Entscheidungen der Kommissare sind sofort unverletzlich, unveräußerliche und sofort vollstreckbare Gesetze."'' (Rechtschreibfehler im Original vorhanden). | | :''"§ 1 (1) Die Kommissare in Deutschland als Ganzes sind eine, bewaffnete, nach dem Muster der Gendarmerie organisierte Wach- und Schutzkörper zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, zum Schutz und zur Wahrung, Förderung und Umsetzung der universalen Menschenrechte. Die Entscheidungen der Kommissare sind sofort unverletzlich, unveräußerliche und sofort vollstreckbare Gesetze."'' (Rechtschreibfehler im Original vorhanden). |