Obgleich den deutschen Lebensmittelüberwachungsbehörden sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene seit Mai 2002 Laboranalysen über den Microcystingehalt in AFA-Produkten vorliegen, haben sie bis heute keinerlei Schutzmaßnahmen über die bereits angesprochene Warnmeldung hinaus unternommen. Dies wird mit dem Fehlen eines Microcystingrenzwertes begründet (vgl. hierzu [[Spirulina]]). | Obgleich den deutschen Lebensmittelüberwachungsbehörden sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene seit Mai 2002 Laboranalysen über den Microcystingehalt in AFA-Produkten vorliegen, haben sie bis heute keinerlei Schutzmaßnahmen über die bereits angesprochene Warnmeldung hinaus unternommen. Dies wird mit dem Fehlen eines Microcystingrenzwertes begründet (vgl. hierzu [[Spirulina]]). |