*Finanzamt Rosenheim. Schröpfer zeigte einen Mitarbeiter des örtlichen Finanzamts Rosenheim wegen "Folter" nach Art. 1 des Grundgesetzes, "Verdachts des Verfassungshochverrats" § 81 (2) StGB. und wegen "ungültiger Steuergesetze" an. Auch forderte er sämtliche gezahlte Steuern seit 1990 plus Zinsen zurück. Eigentlicher Anlass war aber wohl Ärger über eine Vollstreckungsankündigung von Einkommensteuer und Umsatzsteuer aus dem Jahr 2008. | *Finanzamt Rosenheim. Schröpfer zeigte einen Mitarbeiter des örtlichen Finanzamts Rosenheim wegen "Folter" nach Art. 1 des Grundgesetzes, "Verdachts des Verfassungshochverrats" § 81 (2) StGB. und wegen "ungültiger Steuergesetze" an. Auch forderte er sämtliche gezahlte Steuern seit 1990 plus Zinsen zurück. Eigentlicher Anlass war aber wohl Ärger über eine Vollstreckungsankündigung von Einkommensteuer und Umsatzsteuer aus dem Jahr 2008. |