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Glaubt man den Befürwortern der Homöopathie, so wäre die Anwendung stets nebenwirkungsfrei, und dies mag im allgemeinen auch auf die so genannten ''Hochpotenzen'' bezogen plausibel erscheinen. Wenn man die Problematik der Homöopathie-Wirkungslosigkeit (gegenüber Placebo) und des Zeitverzuges durch Verzicht auf wirksame Therapien außer Acht lässt, lassen sich aber in der Fachliteratur Angaben zu Nebenwirkungen durch niedrig potenzierte Homöopathika finden. Nicht jedes als homöopathisches Medikament zugelassene Mittel enthält die Wirksubstanzen in hinreichender Verdünnung (bzw. „hoher Potenz“), so dass es frei von unerwünschten Nebenwirkungen wäre. Als Beispiel kann hier ein Mittel gegen Bluthochdruck namens „Homviotensin“ ® genannt werden, das als ''nebenwirkungsfrei'' vermarktet wird, aber einige Phytotherapeutika in ausreichender Konzentration enthält, um pharmakologische Wirkungen zu entfalten. Zitat Bewerbung: ''Eine Tablette Homviotensin zu 320 mg enthält, arzneilich wirksame Bestandteile Reserpinum Trit. D3 32,0 mg (HAB1, Vorschrift 6); Rauwolfia Trit. D3 32,0 mg; Viscum album Trit. D2 32,0 mg; Crataegus Trit. D2 64,0 mg. Die sonstigen Bestandteile sind Lactose und Magnesiumstearat [...]'' Hier sind also herzwirksame Substanzen in erheblicher Konzentration zu finden. Als Nebenwirkungen werden zusätzlich ''verstopfte Nase und depressive Verstimmung'' genannt. Die meisten homöopathischen [[Komplexmittelhomöopathie|Komplexmittel]] funktionieren nicht homöopathisch, sondern haben eindeutig pharmakologische Wirkungen. Dies wird durch den Einsatz von ''Niedrigpotenzen'' der eingesetzten Urtinkturen erreicht. Damit lassen sich sogar kleinere Studien mit nachgewiesener Wirksamkeit durchführen, die aber dann nicht mehr auf dem Prinzip der Homöopathie basieren, sondern lediglich reproduzierbare Beobachtungen der Pharmakodynamik zeigen. Diese Komplexmittel sind für bestimmte Indikationen zugelassen. Allgemein kann als Faustregel davon ausgegangen werden, dass bei niedrigen Potenzstufen (''kritische Potenz'' im allgemeinen bis etwa D6) eine reguläre unerwünschte Arzneimittelwirkung auftreten kann, weil im Mittel noch nennenswerte Stoffmengen mit dem gesamten Wirkungsspektrum enthalten sind. So können z.B. durch die Anwendung von Mercurius (Quecksilber), Arsenicum (Arsen) oder Nux vomica (Brechnuss), einer Pflanze die Strychnin-Alkaloide enthält, Vergiftungen hervorgerufen werden. Die kritische Potenz ist abhängig vom Tablettengewicht sowie dem Molekulargewicht der Wirksubstanz und ihrer relativen Wirksamkeit. Als Beispiel soll die kritische Potenz für das Diphtherie-Toxin berechnet werden: das Toxin hat ein Molekulargewicht von 61 kDa. Ein einziges Molekül vermag eine Zelle zu töten. Die Tablette möge 10 mg wiegen, was etwa einem Kügelchen mit dem Radius 1 mm entspricht. 10 mg entsprechen 1,6*10^-7 Mol bzw. 1*10^17 Moleküle Bei einer Potenz von D16, enthält eine 10 mg Tablette noch 10 Moleküle, bzw. 10 potenziell tote Zellen, was eindeutig noch zu unerwünschten Nebenwirkungen führen würde.
 
Glaubt man den Befürwortern der Homöopathie, so wäre die Anwendung stets nebenwirkungsfrei, und dies mag im allgemeinen auch auf die so genannten ''Hochpotenzen'' bezogen plausibel erscheinen. Wenn man die Problematik der Homöopathie-Wirkungslosigkeit (gegenüber Placebo) und des Zeitverzuges durch Verzicht auf wirksame Therapien außer Acht lässt, lassen sich aber in der Fachliteratur Angaben zu Nebenwirkungen durch niedrig potenzierte Homöopathika finden. Nicht jedes als homöopathisches Medikament zugelassene Mittel enthält die Wirksubstanzen in hinreichender Verdünnung (bzw. „hoher Potenz“), so dass es frei von unerwünschten Nebenwirkungen wäre. Als Beispiel kann hier ein Mittel gegen Bluthochdruck namens „Homviotensin“ ® genannt werden, das als ''nebenwirkungsfrei'' vermarktet wird, aber einige Phytotherapeutika in ausreichender Konzentration enthält, um pharmakologische Wirkungen zu entfalten. Zitat Bewerbung: ''Eine Tablette Homviotensin zu 320 mg enthält, arzneilich wirksame Bestandteile Reserpinum Trit. D3 32,0 mg (HAB1, Vorschrift 6); Rauwolfia Trit. D3 32,0 mg; Viscum album Trit. D2 32,0 mg; Crataegus Trit. D2 64,0 mg. Die sonstigen Bestandteile sind Lactose und Magnesiumstearat [...]'' Hier sind also herzwirksame Substanzen in erheblicher Konzentration zu finden. Als Nebenwirkungen werden zusätzlich ''verstopfte Nase und depressive Verstimmung'' genannt. Die meisten homöopathischen [[Komplexmittelhomöopathie|Komplexmittel]] funktionieren nicht homöopathisch, sondern haben eindeutig pharmakologische Wirkungen. Dies wird durch den Einsatz von ''Niedrigpotenzen'' der eingesetzten Urtinkturen erreicht. Damit lassen sich sogar kleinere Studien mit nachgewiesener Wirksamkeit durchführen, die aber dann nicht mehr auf dem Prinzip der Homöopathie basieren, sondern lediglich reproduzierbare Beobachtungen der Pharmakodynamik zeigen. Diese Komplexmittel sind für bestimmte Indikationen zugelassen. Allgemein kann als Faustregel davon ausgegangen werden, dass bei niedrigen Potenzstufen (''kritische Potenz'' im allgemeinen bis etwa D6) eine reguläre unerwünschte Arzneimittelwirkung auftreten kann, weil im Mittel noch nennenswerte Stoffmengen mit dem gesamten Wirkungsspektrum enthalten sind. So können z.B. durch die Anwendung von Mercurius (Quecksilber), Arsenicum (Arsen) oder Nux vomica (Brechnuss), einer Pflanze die Strychnin-Alkaloide enthält, Vergiftungen hervorgerufen werden. Die kritische Potenz ist abhängig vom Tablettengewicht sowie dem Molekulargewicht der Wirksubstanz und ihrer relativen Wirksamkeit. Als Beispiel soll die kritische Potenz für das Diphtherie-Toxin berechnet werden: das Toxin hat ein Molekulargewicht von 61 kDa. Ein einziges Molekül vermag eine Zelle zu töten. Die Tablette möge 10 mg wiegen, was etwa einem Kügelchen mit dem Radius 1 mm entspricht. 10 mg entsprechen 1,6*10^-7 Mol bzw. 1*10^17 Moleküle Bei einer Potenz von D16, enthält eine 10 mg Tablette noch 10 Moleküle, bzw. 10 potenziell tote Zellen, was eindeutig noch zu unerwünschten Nebenwirkungen führen würde.
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Das Berliner Arznei-Telegramm (at) berichtet in seiner Ausgabe 04/12<ref>http://www.arznei-telegramm.de/html/sonder/1204039_03.html</ref> über vier schwerwiegende allergische Reaktionen auf Schimmelpilze im homöopathisch potenzierten Mitteln, darunter Nierenversagen aufgrund interstitieller Nephritis nach Anwendung von Notakehl der Firma Sanum-Kehlbeck (siehe dazu: [[Sanum-Therapie]] und Artikel zu [[Günther Enderlein]]). Das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) berichtet in seinem Pharmakovigilanznachricht vom 8. März 2012 (Abwehr von Gefahren durch Arzneimittel, Stufe II - hier: Penicillium chrysogenum und sonstige Schimmel- und Hefepilz enthaltenden Arzneimittel bis zu einer Potenz von D8<ref>http://www.bfarm.de/SharedDocs/1_Downloads/DE/Pharmakovigilanz/stufenplverf/penicilliumhaltige-am-anhoerung.pdf;jsessionid=753AD580FC30B04434612C7B49A0B675.1_cid103?__blob=publicationFile</ref>) über zwei Fälle in ihrer UAW-Datenbank, bei denen es nach Einnahme des Präparats Notakehl zu einer interstitiellen Nephritis kam, einer mitunter auch allergisch bedingten Nierenentzündung. Das BfArM beruft sich dabei auf Fallberichte aus der DMW.<ref>G. Türkoglu-Raach et al: DMW (2010) 135 (24): S. 1224-1227)</ref> Das Bundesinstitut soll demnach vorhaben, die Registrierung einiger homöopathischer Arzneimittel zu widerrufen, die Schimmel- und Hefepilzextrakte in niedrigen Potenzen (bis D8) enthalten. Genannte werden Präparate mit Candida albicans, Candida parapsilosis, Aspergillus niger, Mucor mucedo, Mucor racemosus, Penicillium chrysogenum, Penicillium glabrum und Penicillium roquefortii. Das Sanum-Mittel Notakehl stammt von der Pharmafirma Sanum-Kehlbeck GmbH & Co.KG aus Hoya<ref>Sanum-Kehlbeck GmbH & Co.KG, Hasseler Steinweg 9, D-27318 Hoya</ref> und wird mit einer D4 bis 5 - Potenz angeboten. Das Mittel soll nach Angaben des Herstellers den Schimmelpilz Penicillium chrysogenum enthalten. Derartige Schimmel- und Hefepilz enthaltenden homöopathischen Arzneimittel zur oralen und parenteralen Anwendung werden von [[Heilpraktiker]]n und Alternativmedizinern überwiegend zur Behandlung von Infektionskrankheiten vorgesehen. In der Werbung zu Schillpilz-haltigen homöopathischen Mitteln werden diese teilweise auch als "natürliche Antibiotika" bezeichnet, in völliger Umkehr zu Prinzipien der Homöopathie.
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Das Berliner Arznei-Telegramm (at) berichtet in seiner Ausgabe 04/12<ref>http://www.arznei-telegramm.de/html/sonder/1204039_03.html</ref> über vier schwerwiegende allergische Reaktionen auf Schimmelpilze im homöopathisch potenzierten Mitteln, darunter Nierenversagen aufgrund interstitieller Nephritis nach Anwendung von Notakehl der Firma Sanum-Kehlbeck (siehe dazu: [[Sanum-Therapie]] und Artikel zu [[Günther Enderlein]]). Das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) berichtet in seinem Pharmakovigilanznachricht vom 8. März 2012 (Abwehr von Gefahren durch Arzneimittel, Stufe II - hier: Penicillium chrysogenum und sonstige Schimmel- und Hefepilz enthaltenden Arzneimittel bis zu einer Potenz von D8<ref>http://www.bfarm.de/SharedDocs/1_Downloads/DE/Pharmakovigilanz/stufenplverf/penicilliumhaltige-am-anhoerung.pdf;jsessionid=753AD580FC30B04434612C7B49A0B675.1_cid103?__blob=publicationFile</ref>) über zwei Fälle in ihrer UAW-Datenbank, bei denen es nach Einnahme des Präparats Notakehl zu einer interstitiellen Nephritis kam, einer mitunter auch allergisch bedingten Nierenentzündung. Das BfArM beruft sich dabei auf Fallberichte aus der DMW.<ref>G. Türkoglu-Raach et al: DMW (2010) 135 (24): S. 1224-1227)</ref> Das Bundesinstitut soll demnach vorhaben, die Registrierung einiger homöopathischer Arzneimittel zu widerrufen, die Schimmel- und Hefepilzextrakte in niedrigen Potenzen (bis D8) enthalten. Genannte werden Präparate mit Candida albicans, Candida parapsilosis, Aspergillus niger, Mucor mucedo, Mucor racemosus, Penicillium chrysogenum, Penicillium glabrum und Penicillium roquefortii. Da dem BfArM bei homöopathischen Präparaten auf Schimmel- und Hefepilzbasis häufig keine Angaben zum DEV vorliegen, ist die Festlegung einer sicheren Grenzpotenz schwierig. In der jetzt vom BfArM als Obergrenze gewählten Potenz D8 liegt die Urtinktur in einer Verdünnung von 1 : 100 000 000 vor.<ref>http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=41359</ref>
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Das Sanum-Mittel Notakehl stammt von der Pharmafirma Sanum-Kehlbeck GmbH & Co.KG aus Hoya<ref>Sanum-Kehlbeck GmbH & Co.KG, Hasseler Steinweg 9, D-27318 Hoya</ref> und wird mit einer D4 bis 5 - Potenz angeboten. Das Mittel soll nach Angaben des Herstellers den Schimmelpilz Penicillium chrysogenum enthalten. Derartige Schimmel- und Hefepilz enthaltenden homöopathischen Arzneimittel zur oralen und parenteralen Anwendung werden von [[Heilpraktiker]]n und Alternativmedizinern überwiegend zur Behandlung von Infektionskrankheiten vorgesehen. In der Werbung zu Schillpilz-haltigen homöopathischen Mitteln werden diese teilweise auch als "natürliche Antibiotika" bezeichnet, in völliger Umkehr zu Prinzipien der Homöopathie.
    
===Unterlassung einer evidenzbasierten medizinischen Behandlung===  
 
===Unterlassung einer evidenzbasierten medizinischen Behandlung===  
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