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Der Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft bezeichnete Klehr laut Spiegel <ref>Spiegel 7.8.1995</ref> als „Scharlatan“, Noch deutlicher wurde Hans Hege, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer: Er bezeichnet Klehr als "erwerbsgetriebenes Ungeheuer" und ebenfalls als "Scharlatan" <ref>Stern", Nr. 17, 18.4.1996, Seite 268</ref><ref>Hans Hege: (Bayerische Landesärztekammer) "Wir sind der Überzeugung, daß ein Mensch, der sich so verhält wie Herr Dr. Klehr, entweder ein Ungeheuer ist, ein - ich sage bewußt: ein erwerbsgetriebenes Ungeheuer ist, oder aber - nämlich dann, wenn er wirklich eine wirksame Methode haben sollte - oder aber schlicht und einfach, und das ist meine persönliche Überzeugung, ein Scharlatan, der mit der Hoffnung von Krebskranken Geld macht." (Sendung Panorama (ARD)vom 10.12.1998</ref>.
 
Der Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft bezeichnete Klehr laut Spiegel <ref>Spiegel 7.8.1995</ref> als „Scharlatan“, Noch deutlicher wurde Hans Hege, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer: Er bezeichnet Klehr als "erwerbsgetriebenes Ungeheuer" und ebenfalls als "Scharlatan" <ref>Stern", Nr. 17, 18.4.1996, Seite 268</ref><ref>Hans Hege: (Bayerische Landesärztekammer) "Wir sind der Überzeugung, daß ein Mensch, der sich so verhält wie Herr Dr. Klehr, entweder ein Ungeheuer ist, ein - ich sage bewußt: ein erwerbsgetriebenes Ungeheuer ist, oder aber - nämlich dann, wenn er wirklich eine wirksame Methode haben sollte - oder aber schlicht und einfach, und das ist meine persönliche Überzeugung, ein Scharlatan, der mit der Hoffnung von Krebskranken Geld macht." (Sendung Panorama (ARD)vom 10.12.1998</ref>.
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1993 wurde Klehr wegen Steuerhinterziehung angeklagt.
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1993 wurde Klehr wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Zur Zeit sind in Bayern gegen Klehr drei Verfahren anhängig. Bei der Regierung von Oberbayern läuft ein „pharmazierechtliches Verwaltungsstrafverfahren“. Bei der Staatsanwaltschaft München laufen zwei Verfahren. Ein Verfahren wegen „Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz“ um seine bereits vor Jahren verbotete Herstellung so genannter Blut-Zytokine. Das zweite Verfahren betrifft einen „Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz“. Klehr wird vorgeworfen auf seinen Internetseiten nicht erlaubte Versprechungen bezüglich Krebsbehandlungen gemacht zu haben.
    
==Literatur==
 
==Literatur==
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