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Auf dem [[Esoterikmarkt]] wird '''Schmuck''' (''Heilschmuck, Energieschmuck, Schutzamulett'') angeboten, der zusätzlich heilende oder [[Wellness|Wohlfühl]]-Wirkungen entfalten soll, zu einer allgemeinen Motivation beitragen oder Glück (beispielsweise als so genannter Talisman) bringen soll. Manche Produkte sollen auch eine schützende Funktion haben. Die Anbieter schreiben die entsprechenden Wirkungen bestimmten Materialien bzw. Eigenschaften bestimmter Materialien zu.  
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Auf dem [[Esoterikmarkt]] wird '''Schmuck''' (''Heilschmuck, Energieschmuck, Schutzamulett'') angeboten, der zusätzlich heilende oder [[Wellness|Wohlfühl]]-Wirkungen entfalten, zu einer allgemeinen Motivation beitragen oder Glück (beispielsweise als so genannter Talisman) bringen soll. Manche Produkte sollen auch eine schützende Funktion haben. Die Anbieter schreiben die entsprechenden Wirkungen bestimmten Materialien bzw. den Eigenschaften bestimmter Materialien zu.  
    
Derartige Esoterik- und [[Alternativmedizin]]produkte werden häufig auf [[Esoterikmesse]]n oder auch in Drogerien angeboten. Im Umfeld des Heilschmuckmarketing sind in letzter Zeit auch neue Berufsbezeichnungen aufgetaucht wie "Edelsteinberater/in" oder "Naturheilpraktiker/in".
 
Derartige Esoterik- und [[Alternativmedizin]]produkte werden häufig auf [[Esoterikmesse]]n oder auch in Drogerien angeboten. Im Umfeld des Heilschmuckmarketing sind in letzter Zeit auch neue Berufsbezeichnungen aufgetaucht wie "Edelsteinberater/in" oder "Naturheilpraktiker/in".
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*Metalle. Kupfer ist ein hier häufig verwendetes Metall. Gelegentlich wird mit dem oligodynamischen Effekt von Schwermetallen geworben, zu denen Kupfer gehört. Dieses soll am Trageort antimikrobiell wirksam sein. Unklar bleibt jedoch, gegen welche Hautkeime das Kupfer wirken soll. Kupfer selbst ist jedoch auch toxisch (Beispiel: ''Endemic Tyrolean infantile cirrhosis'').
 
*Metalle. Kupfer ist ein hier häufig verwendetes Metall. Gelegentlich wird mit dem oligodynamischen Effekt von Schwermetallen geworben, zu denen Kupfer gehört. Dieses soll am Trageort antimikrobiell wirksam sein. Unklar bleibt jedoch, gegen welche Hautkeime das Kupfer wirken soll. Kupfer selbst ist jedoch auch toxisch (Beispiel: ''Endemic Tyrolean infantile cirrhosis'').
 
*Magnete.
 
*Magnete.
*[[Bernstein]]. Bernsteinketten werden beispielsweise zur Linderung von Schmerzen zahnender Kleinkinder angeboten. Hierbei besteht u. U. Erstickungsgefahr durch Verschlucken.
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*[[Bernstein]]. Bernsteinketten werden beispielsweise zur Linderung von Schmerzen zahnender Kleinkinder angeboten. Hierbei besteht u.U. Erstickungsgefahr durch Verschlucken.
 
*Kunststoff. Ein typisches Beispiel hierfür ist ein Produkt namens [[Power Balance]] der kalifornischen Firma "Power Balance Inc." Das Armband aus Kunststoff mit einem simplen Hologramm aus Mylar-Folie soll am Handgelenk wie eine Armbanduhr getragen werden und soll einen "Energiefluss" günstig beeinflussen.
 
*Kunststoff. Ein typisches Beispiel hierfür ist ein Produkt namens [[Power Balance]] der kalifornischen Firma "Power Balance Inc." Das Armband aus Kunststoff mit einem simplen Hologramm aus Mylar-Folie soll am Handgelenk wie eine Armbanduhr getragen werden und soll einen "Energiefluss" günstig beeinflussen.
    
==Rechtslage==
 
==Rechtslage==
Anbietern derartiger Produkte ist es ausdrücklich nicht erlaubt Heilversprechen anzugeben ("Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" und "Heilmittelwerbegesetz"). Für die Zulässigkeit gesundheitsbezogener Werbung gelten wegen der besonderen Schutzwürdigkeit der menschlichen Gesundheit strenge Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit, die im Heilmittelwerbegesetz geregelt sind.<ref>Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 3 Rn. 354 m.w.N.</ref>  
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Anbietern derartiger Produkte ist es ausdrücklich nicht erlaubt, Heilversprechen anzugeben ("Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" und "Heilmittelwerbegesetz"). Für die Zulässigkeit gesundheitsbezogener Werbung gelten wegen der besonderen Schutzwürdigkeit der menschlichen Gesundheit strenge Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit, die im Heilmittelwerbegesetz geregelt sind.<ref>Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 3 Rn. 354 m.w.N.</ref>  
    
Auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb kann bei Heilschmuck greifen. Die Werbung mit wissenschaftlich nicht nachprüfbaren Wirkungen zur "Heilung" ist gem. §§ 1, 3 UWG unzulässig.<ref>OLG Frankfurt WRP 1981, 467; KG WRP 1976, 372; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 3 Rn. 150</ref>
 
Auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb kann bei Heilschmuck greifen. Die Werbung mit wissenschaftlich nicht nachprüfbaren Wirkungen zur "Heilung" ist gem. §§ 1, 3 UWG unzulässig.<ref>OLG Frankfurt WRP 1981, 467; KG WRP 1976, 372; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 3 Rn. 150</ref>
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