Anfang Juli 2011 verurteilte die 8. Strafkammer des Landgerichts Dessau Peter Fitzek wegen Kennzeichenmissbrauch zu 150 Tagessätzen à zwölf Euro. In der Vorinstanz war Fitzek zu vier Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung verurteilt worden. Gegen das Urteil hatten sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.<ref>http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1300343012421&openMenu=1121028317628&calledPageId=1121028317628&listid=1121028317620</ref> | Anfang Juli 2011 verurteilte die 8. Strafkammer des Landgerichts Dessau Peter Fitzek wegen Kennzeichenmissbrauch zu 150 Tagessätzen à zwölf Euro. In der Vorinstanz war Fitzek zu vier Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung verurteilt worden. Gegen das Urteil hatten sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.<ref>http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1300343012421&openMenu=1121028317628&calledPageId=1121028317628&listid=1121028317620</ref> |