Wegen Nutzung eines solchen amtlich nicht zugelassenen Kennzeichens ("ND 1 WB") wurde Fitzek von der 8. Strafkammer des Landgerichts Dessau zu 150 Tagessätzen à zwölf Euro verurteilt. Das Nummernschild ist kein amtliches Kennzeichen, sondern eines, das geeignet ist, den Anschein eines amtlichen Kennzeichens zu erwecken, hieß es in der Urteilsbegründung.<ref>[http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1300343012421&openMenu=1121028317628&calledPageId=1121028317628&listid=1121028317620 Mitteldeutsche Zeitung vom 07.04.2011]</ref> | Wegen Nutzung eines solchen amtlich nicht zugelassenen Kennzeichens ("ND 1 WB") wurde Fitzek von der 8. Strafkammer des Landgerichts Dessau zu 150 Tagessätzen à zwölf Euro verurteilt. Das Nummernschild ist kein amtliches Kennzeichen, sondern eines, das geeignet ist, den Anschein eines amtlichen Kennzeichens zu erwecken, hieß es in der Urteilsbegründung.<ref>[http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1300343012421&openMenu=1121028317628&calledPageId=1121028317628&listid=1121028317620 Mitteldeutsche Zeitung vom 07.04.2011]</ref> |