In einem Prozess vor dem Obersten Gerichtshofs Österreichs gegen die Deutsche Julie Ravell, die die Bezeichnung Ramtha als Medium ebenfalls verwendet hat, gewann Knight 1997. Das Gericht stellte fest: ''"Diese der Phantasie der Klägerin entsprungene Bezeichnung ist ein zentraler Begriff bei Erbringung ihrer Dienstleistung und solcherart geeignet, als Geschäftsabzeichen zu wirken und das jeweilige Unternehmen des Mediums und seine Leistungen von anderen zu unterscheiden, hat somit Kennzeichnungskraft."'' Somit ist Knight Inhaberin der Unternehmensbezeichnung Ramtha. Ravell gab an, sich bereits seit 1994 nicht mehr Ramtha zu nennen, sondern "Maghan".<ref>http://www.internet4jurists.at/entscheidungen/ogh4_96_97i.htm</ref><ref>http://www.agpf.de/Ramtha-Urteil-4Ob96-97i.htm</ref> | In einem Prozess vor dem Obersten Gerichtshofs Österreichs gegen die Deutsche Julie Ravell, die die Bezeichnung Ramtha als Medium ebenfalls verwendet hat, gewann Knight 1997. Das Gericht stellte fest: ''"Diese der Phantasie der Klägerin entsprungene Bezeichnung ist ein zentraler Begriff bei Erbringung ihrer Dienstleistung und solcherart geeignet, als Geschäftsabzeichen zu wirken und das jeweilige Unternehmen des Mediums und seine Leistungen von anderen zu unterscheiden, hat somit Kennzeichnungskraft."'' Somit ist Knight Inhaberin der Unternehmensbezeichnung Ramtha. Ravell gab an, sich bereits seit 1994 nicht mehr Ramtha zu nennen, sondern "Maghan".<ref>http://www.internet4jurists.at/entscheidungen/ogh4_96_97i.htm</ref><ref>http://www.agpf.de/Ramtha-Urteil-4Ob96-97i.htm</ref> |