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:''..Durchführung der Sitzung:<br>Ich arbeite über Skype-Konferenzschaltung mit Dir und Martina (+ Dolmetscher, wenn nötig). Falls kein Internet vorhanden, kann ich Dich über Skype auf dein Festnetz-Telefon anrufen. In diesem Fall bitte Telefonnummer angeben.<br>Gespräche von Computer zu Computer über Skype sind kostenlos und mit hervorragender Klangqualität. Skype Anrufe auf Telefon in Europa, USA und Kanada kosten mich 1 Euro pro Stunde, also unwesentlich. Anrufe auf Handy kosten jedoch 10 Euro und mehr. Dies ist auf den Preis der Sitzung zu addieren..''
 
:''..Durchführung der Sitzung:<br>Ich arbeite über Skype-Konferenzschaltung mit Dir und Martina (+ Dolmetscher, wenn nötig). Falls kein Internet vorhanden, kann ich Dich über Skype auf dein Festnetz-Telefon anrufen. In diesem Fall bitte Telefonnummer angeben.<br>Gespräche von Computer zu Computer über Skype sind kostenlos und mit hervorragender Klangqualität. Skype Anrufe auf Telefon in Europa, USA und Kanada kosten mich 1 Euro pro Stunde, also unwesentlich. Anrufe auf Handy kosten jedoch 10 Euro und mehr. Dies ist auf den Preis der Sitzung zu addieren..''
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Erdl nutzt offenbar den Wohnort in der Dominikanischen Republik um die in Deutschland ungesetzliche telefonische Fernbehandlung durchzuführen. Ärzte dürfen beispielsweise in Deutschland nicht ausschließlich über das Internet behandeln. Dies verstößt gegen $7 der Musterberufsordnung.<ref>Till Hausdorf, Rainer Erlinger: Psychotherapie und Internet. Psychotherapeut 2004, 49, S. 129-138 [http://resources.metapress.com/pdf-preview.axd?code=xcpcavdue386x6dh&size=largest]</ref>
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Für Nichtärzte gilt auch das [http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heilmwerbg/gesamt.pdf Heilmittelwerbegesetz] in Bezug auf Fernheilungen oder Versuche einer Fernheilung, beispielsweise per Telefon. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (AZ 1BvR 1226/06) vom 20. März 2007 unterliegt Fernheilen in Deutschland den Bestimmungen des HWG. Derartigen "Heilern" ist jegliche Werbung zu ihrer Fernheilung oder Fernbehandlung bei Strafe verboten. Unter ”Werbung” werden auch Erwähnung und erklärende Aussagen des Heilers dazu (z.B. auf seiner Homepage oder in Diskussionsforen) im Internet verstanden. Zitat HWG § 9: ''Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden, oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Mensch oder Tier beruht (Fernbehandlung).'' § 15: ''Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig [...] entgegen §9 für eine Fernbehandlung wirbt.'', und eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro droht in diesen Fällen.
    
==Quellennachweise==
 
==Quellennachweise==
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