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Die '''Fußreflexzonenmassage''' ist eine [[pseudomedizin]]ische Behandlungsmethode aus der [[Alternativmedizin]].
 
Die '''Fußreflexzonenmassage''' ist eine [[pseudomedizin]]ische Behandlungsmethode aus der [[Alternativmedizin]].
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Gegen Ende der 1960er Jahre wurde in Europa von H. Marquardt die, angeblich bei den Indianern Mittel- und Nordamerikas praktizierte, Fußreflexzonenmassage (FRZM) eingeführt. In den USA wurde sie vom Arzt W. Fitzgerald erstmals schriftlich dokumentiert und zur ''zone therapy'' weiterentwickelt.
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Gegen Ende der 1960er Jahre führte H. Marquardt die angeblich bei den Indianern Mittel- und Nordamerikas praktizierte Fußreflexzonenmassage (FRZM) in Europa. In den USA wurde sie vom Arzt W. Fitzgerald erstmals schriftlich dokumentiert und zur ''zone therapy'' weiterentwickelt.
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Von Fußreflexzonen-Therapeuten wird behauptet, dass eine Formanalogie zwischen einem sitzenden Menschen und seiner Fussform bestehe. Daraus könne man für das "Makrosystem Mensch" verschiedene "Mikrosysteme" ableiten. Ingham (1981) gibt mit der folgenden Abbildung ein Beispiel für die angeblichen Zusammenhänge zwischen verschiedenen Reflexzonen und menschlichen Organen bzw. Körperregionen.
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Fußreflexzonen-Therapeuten behaupten, dass eine Formanalogie zwischen einem sitzenden Menschen und seiner Fussform bestehe. Daraus könne man für das "Makrosystem Mensch" verschiedene "Mikrosysteme" ableiten. Ingham (1981) gibt mit der folgenden Abbildung ein Beispiel für die angeblichen Zusammenhänge zwischen verschiedenen Reflexzonen und menschlichen Organen bzw. Körperregionen.
    
==Lokalisation verschiedener Reflexzonen nach Ingham (1981)==
 
==Lokalisation verschiedener Reflexzonen nach Ingham (1981)==
Aus anatomischer Sicht gibt es keinerlei Veranlassung, an die von Ingham angegeben Zusammenhänge zu glauben. Die Meinung, der Druck auf die Fußsohle in Höhe der Zehen würde zu einem Reflex am Herzen führen, ist ebenso richtig wie die Behauptung, der Mond sei auf seiner Rückseite mit gelben Punkten verziert. Es wäre für Fußreflexzonentherapeuten ein leichtes, z.B. mit EKG-Messungen die Behauptung, es gäbe solche Zusammenhänge zu beweisen. Dergleichen Belege gab es bis heute aber nicht, weder für irgendwelche Herzreflexe noch für entsprechend messbare Veränderungen der Lungen- oder Nierenfunktion.
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Aus anatomischer Sicht gibt es keinerlei Veranlassung, an die von Ingham angegeben Zusammenhänge zu glauben. Die Meinung, der Druck auf die Fußsohle in Höhe der Zehen führe zu einem Reflex am Herzen führ, ist bislang nicht bewiesen. Fußreflexzonentherapeuten könnten solche Zusammenhänge z.B. mit EKG-Messungen beweisen. Dergleichen Belege gab es bis heute aber nicht, weder für Herzreflexe noch für entsprechend messbare Veränderungen der Lungen- oder Nierenfunktion.
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Die FRZM soll für diverse Indikationen sinnvoll sein, wenn man ihren Verfechtern wie Eichelberger (1993) oder Ingham (1981) Glauben schenkt. Entspannung, Steigerung des Wohlbefindens, Schlafförderung, statisch muskuläre Belastungen und Fehlformen, chronische oder akute Erkrankungen am Bewegungsapparat, Schmerzreduktion und Kopfschmerzen verschiedener Art einschließlich Migräne. Daneben soll sie sich bei Funktionsstörungen des Urogenitaltrakts (z.B. Reizblase), prämenstruellem Syndrom oder funktionellen Zyklusstörungen bewährt haben. Wirft man aber einen Blick in die Fachliteratur, sieht es mit dem Beleg dieser Behauptungen eher fraglich aus. Kristof et al. (1998) veröffentlichten eine Literaturübersicht mit folgenden Ergebnissen:
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Laut Verfechtern wie Eichelberger (1993) oder Ingham (1981) soll die FRZM bei diversen Indiationen sinnvoll sein: Entspannung, Steigerung des Wohlbefindens, Schlafförderung, statisch muskuläre Belastungen und Fehlformen, chronische oder akute Erkrankungen am Bewegungsapparat, Schmerzreduktion und Kopfschmerzen verschiedener Art einschließlich Migräne. Daneben soll sie sich bei Funktionsstörungen des Urogenitaltrakts (z.B. Reizblase), prämenstruellem Syndrom oder funktionellen Zyklusstörungen bewährt haben. Die Fachliteratur belegt diese Behauptungen eher nicht. Kristof et al. (1998) veröffentlichten eine Literaturübersicht mit folgenden Ergebnissen:
 
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! Autoren !! Patientenzahl !! Indikation !! Therapie in der Kontrollgruppe !! Ergebnis im Vergleich zur Untersuchungsgruppe
 
! Autoren !! Patientenzahl !! Indikation !! Therapie in der Kontrollgruppe !! Ergebnis im Vergleich zur Untersuchungsgruppe
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Bei Bronchialasthma versagte die FRZM (Petersen et al. 1992). In den Studien von Engquist und Vibe-Hansen (1977) und Lafuente et al. (1993), die insgesamt 46 Patienten repräsentierten, hatte die für die Patienten verblindete Untersuchung keinen Einfluss auf die Schmerzempfindung.
 
Bei Bronchialasthma versagte die FRZM (Petersen et al. 1992). In den Studien von Engquist und Vibe-Hansen (1977) und Lafuente et al. (1993), die insgesamt 46 Patienten repräsentierten, hatte die für die Patienten verblindete Untersuchung keinen Einfluss auf die Schmerzempfindung.
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Bei Baerkgaard und Vibe-Hansen (1981) hingegen waren Verbesserungen unter korrekter FRZM zu erkennen. In ihrer Studie fand sich in der Untersuchungsgruppe bei neun Patienten ein "verminderter Schmerz" (gemessen an der Zeit bis zur ersten Schmerzmitteleinnahme). In der "falsch" behandelten Kontrollgruppe hatten nur zwei Patienten eine weniger als eine Stunde dauernde Schmerzlinderung, während 18 weitere Kontrollpatienten keine Schmerzlinderung hatten. Allerdings betrug die Beobachtungszeit nur vier Stunden und über die Verteilung der Erkrankungsschwere der Patienten zu Beginn ihrer Nierensteinkolik war nicht geklärt. Eventuell war der wahre Grund für das bessere Abschneiden korrekt FRZM-behandelter Patienten das überproportional häufigere Vorliegen kleinerer Harnleitersteine bei der Untersuchungsgruppe. Solche Harnleitersteine gehen schneller ab bzw. erzeugen kürzer und weniger heftig andauernde Koliken.
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Bei Baerkgaard und Vibe-Hansen (1981) hingegen waren Verbesserungen unter korrekter FRZM zu erkennen. In ihrer Studie fand sich in der Untersuchungsgruppe bei neun Patienten ein "verminderter Schmerz" (gemessen an der Zeit bis zur ersten Schmerzmitteleinnahme). In der "falsch" behandelten Kontrollgruppe hatten nur zwei Patienten eine weniger als eine Stunde dauernde Schmerzlinderung, während 18 weitere Kontrollpatienten keine Schmerzlinderung erfuhren. Allerdings betrug die Beobachtungszeit nur vier Stunden und die Verteilung der Erkrankungsschwere der Patienten zu Beginn ihrer Nierensteinkolik war nicht geklärt. Eventuell war der wahre Grund für das bessere Abschneiden korrekt FRZM-behandelter Patienten das überproportional häufigere Vorliegen kleinerer Harnleitersteine bei der Untersuchungsgruppe. Solche Harnleitersteine gehen schneller ab bzw. erzeugen kürzere und weniger heftige Koliken.
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In der 60 Patienten umfassenden Studie von Eichelberger (1993) erhielten alle Frauen 15 Minuten täglich FRZM und zwar 2-4 Tage vor einer geplanten Entfernung eines Blasenkatheters, der ihnen wegen eines postoperativen Harnverhalts hatte gelegt werden müssen. 30 Frauen erhielten zusätzlich ein die Blasenmuskelspannung anregenes Mittel (Flunarizin), 30 Frauen hingegen Placebo. In beiden Behandlungsgruppen musste gleich häufig nochmals katheterisiert werden, weil nach Entfernung des ersten Katheters die Blasenfunktion nicht einsetzte.
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In der 60 Patienten umfassenden Studie von Eichelberger (1993) erhielten alle Frauen 15 Minuten täglich FRZM und zwar 2-4 Tage vor einer geplanten Entfernung eines Blasenkatheters, der ihnen wegen eines postoperativen Harnverhalts hatte gelegt werden müssen. 30 Frauen erhielten zusätzlich ein die Blasenmuskelspannung anregendes Mittel (Flunarizin), 30 Frauen hingegen Placebo. In beiden Behandlungsgruppen musste gleich häufig nochmals katheterisiert werden, weil nach Entfernung des ersten Katheters die Blasenfunktion nicht einsetzte.
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Die Patientinnen von Oleson und Flocco (1993), bei denen die Kontrollgruppe an den "falschen" FRZM-Zonen stimuliert wurde, schätzten alle die Behandlung als angenehm und entspannend ein. Anhand eines etwas kritikwürdigen Symptomenscores ohne die Verwendung objektiv nachprüfbarer Kriterien kamen die Autoren zur Erkenntnis, dass die korrekt behandelten Frauen subjektiv die Behandlung häufiger als positiv einschätzten als die falsch behandelten Frauen.
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Die Patientinnen von Oleson und Flocco (1993), bei denen die Kontrollgruppe an den "falschen" FRZM-Zonen stimuliert wurde, schätzten die Behandlung alle als angenehm und entspannend ein. Anhand eines etwas kritikwürdigen Symptomenscores ohne die Verwendung objektiv nachprüfbarer Kriterien kamen die Autoren zur Erkenntnis, dass die korrekt behandelten Frauen subjektiv die Behandlung häufiger als positiv einschätzten als die falsch behandelten Frauen.
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Kristof et al. (1998) sind der Auffassung, dass Ergebnisse von Reflextherapeuten, die als Fachkundige über die Therapieform Bescheid wussten und somit ggf. unbewusst die Patienten in den Studien hätten beeinflussen können, nicht ausgeschlossen werden kann. Diesen Effekt in klinischen Studien zu kontrollieren, dürfte jedoch schwer fallen. Wirklich handfeste gesicherte Daten über die Wirksamkeit der FRZM liegen bis heute nicht vor.
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Kristof et al. (1998) sind der Auffassung, dass Reflextherapeuten, die als Fachkundige über die Therapieform Bescheid wussten, ggf. unbewusst die Patienten in den Studien hätten beeinflussen können. Diesen Effekt in klinischen Studien zu kontrollieren, dürfte jedoch schwer fallen. Wirklich handfeste gesicherte Daten über die Wirksamkeit der FRZM liegen bis heute nicht vor.
    
== Rechtliches ==
 
== Rechtliches ==
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Im privaten Bereich wird die FRZM als Heil- und Hilfsmittel angepriesen. Als Patient sollte man wissen, dass die FRZM eine Ausübung der Heilkunde ist und folglich die Zulassung als Heilpraktiker bedingt, wenn sie gewerbsmäßig betrieben wird. Mit der Frage, ob Fußreflexzonenmassage unter das Heilpraktikergesetz fällt, befasste sich das Oberverwaltungsgerichtes Koblenz bereits 1988 (Urteil vom 8.11.1988, Aktenzeichen 6 A 21/88). Dieses steht auf dem Standpunkt, dass Fußreflexzonenmassage eine gezielte Behandlungsmethode zur Linderung bzw. Heilung von Beschwerden, ja sogar von Krankheiten darstellt. Anerkanntermaßen, so das Gericht, gehe die Fußreflexzonenmassage von einer Wechselbeziehung zwischen bestimmten Fußpartien und diesen zugeordneten Organen oder Körperteilen aus. Aufgrund dieser Zuordnung solle durch Massieren eines bestimmten Punktes am Fuß auf ein an anderer Stelle des Körpers vorhandenes Leiden, welches nicht selten organischer Art sei, eingewirkt werden. Hieraus werde deutlich, dass die somit der Fußreflexzonenmassage notwendigerweise vorangehende diagnostische Tätigkeit typisch ärztlich sei und ärztliches Fachwissen voraussetze.
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Im privaten Bereich wird die FRZM als Heil- und Hilfsmittel angepriesen. Die FRZM ist eine Ausübung der Heilkunde und bedingt folglich die Zulassung als Heilpraktiker, wenn sie gewerbsmäßig betrieben wird. Mit der Frage, ob Fußreflexzonenmassage unter das Heilpraktikergesetz fällt, befasste sich das Oberverwaltungsgerichtes Koblenz bereits 1988 (Urteil vom 8.11.1988, Aktenzeichen 6 A 21/88). Dieses steht auf dem Standpunkt, dass Fußreflexzonenmassage eine gezielte Behandlungsmethode zur Linderung bzw. Heilung von Beschwerden, ja sogar von Krankheiten darstellt. Anerkanntermaßen, so das Gericht, gehe die Fußreflexzonenmassage von einer Wechselbeziehung zwischen bestimmten Fußpartien und diesen zugeordneten Organen oder Körperteilen aus. Aufgrund dieser Zuordnung solle durch Massieren eines bestimmten Punktes am Fuß auf ein an anderer Stelle des Körpers vorhandenes Leiden, welches nicht selten organischer Art sei, eingewirkt werden. Hieraus werde deutlich, dass die somit der Fußreflexzonenmassage notwendigerweise vorangehende diagnostische Tätigkeit typisch ärztlich sei und ärztliches Fachwissen voraussetze.
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Auch das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Fußreflexzonenmassage als "Heilbehandlung" angesehen und zwar u.a. wegen möglicher Kontraindikationen bei akuten Krankheiten (Urteil vom 25.9.1995, Aktenzeichen 7 B 3587/96). Ebenso ist das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 20.06.2000, Aktenzeichen 1 K 13/96) im Kontext davon ausgegangen, dass eigenverantwortlich ausgeübte Fußreflexzonenmassage eine erlaubnispflichtige Heilbehandlung darstellt und damit eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz voraussetzt. Wer nicht Arzt oder im Besitz einer Heilpraktiker-Erlaubnis ist, macht sich bei der gewerbsmäßigen Ausübung dieser Tätigkeit strafbar.
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Auch das Verwaltungsgericht Oldenburg sah die Fußreflexzonenmassage als "Heilbehandlung" an und zwar u.a. wegen möglicher Kontraindikationen bei akuten Krankheiten (Urteil vom 25.9.1995, Aktenzeichen 7 B 3587/96). Ebenso ging das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 20.06.2000, Aktenzeichen 1 K 13/96) im Kontext davon aus, dass eigenverantwortlich ausgeübte Fußreflexzonenmassage eine erlaubnispflichtige Heilbehandlung darstellt und damit eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz voraussetzt. Wer nicht Arzt oder im Besitz einer Heilpraktiker-Erlaubnis ist, macht sich bei der gewerbsmäßigen Ausübung dieser Tätigkeit strafbar.
    
==Quellennachweise==
 
==Quellennachweise==
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