| Medizinlaie Vialls verbreitete auch abwegige Ansichten zu Themen aus der Gesundheit. So verbreitete er 2004 einen Internetartikel mit dem Titel "Rauchen schützt vor Lungenkrebs" in dem er den wissenschaftlich erwiesenen Zusammenhang zwischen Tabakkonsum und der Entstehung von bestimmten Krebsarten bestritt. Analoge Versuche den bekannten Zusammenhang zu verharmlosen oder zu leugnen waren bereits von der Tabakindustrie unternommen worden. | | Medizinlaie Vialls verbreitete auch abwegige Ansichten zu Themen aus der Gesundheit. So verbreitete er 2004 einen Internetartikel mit dem Titel "Rauchen schützt vor Lungenkrebs" in dem er den wissenschaftlich erwiesenen Zusammenhang zwischen Tabakkonsum und der Entstehung von bestimmten Krebsarten bestritt. Analoge Versuche den bekannten Zusammenhang zu verharmlosen oder zu leugnen waren bereits von der Tabakindustrie unternommen worden. |
− | Es sind im Tabakrauch viele Stoffe bekannt geworden, die als krebserregend gelten. Das Bundesverfassungsgericht stellte 1997 fest, dass Rauchen nach heutigem medizinischem Kenntnisstand Krebs und Herz- und Gefäßkrankheiten verursacht und damit zu tödlichen Krankheiten und Gesundheitsgefahren für nicht rauchende Mitmenschen führt. Bei Tabakerzeugnissen handelt es sich um Genussmittel, bei deren bestimmungsgemäßer Verwendung Gesundheitsschäden regelmäßig auftreten.<ref>BVerfG, B. v. 22. Januar 1997, Az. 2 BvR 1915/91, in: BVerfGE 95, 173</ref> | + | Es sind im Tabakrauch viele Stoffe bekannt geworden, die als krebserregend gelten. Durch das Rauchen steigt das relative Risiko für Krebserkrankungen. Besonders deutlich wird die Risikozunahme beim Lungenkrebs: Mehr als 85 % der Lungenkrebspatienten, aber nur etwa 25 bis 35 Prozent der Normalbevölkerung, sind Raucher. Genetische Untersuchungen haben gezeigt, dass die Aktivität von Genen, die für die Reparatur der DNA zuständig sind und die Entwicklung von Lungenkrebs aufhalten könnten, bei Rauchern dauerhaft herabgesetzt ist. |
| + | Das Bundesverfassungsgericht stellte 1997 fest, dass Rauchen nach heutigem medizinischem Kenntnisstand Krebs und Herz- und Gefäßkrankheiten verursacht und damit zu tödlichen Krankheiten und Gesundheitsgefahren für nicht rauchende Mitmenschen führt. Bei Tabakerzeugnissen handelt es sich um Genussmittel, bei deren bestimmungsgemäßer Verwendung Gesundheitsschäden regelmäßig auftreten.<ref>BVerfG, B. v. 22. Januar 1997, Az. 2 BvR 1915/91, in: BVerfGE 95, 173</ref> |