Linek wurde vom Verband sozialer Wettbewerb (VSW) abgemahnt, weil sie gesetzeswidrig irreführende Werbung zu ihrer Methode betrieben habe. Der VSW warf ihr vor, auf ihren Webseiten Behandlungsmethoden zu bewerben, die ''keinen Nutzen'' hätten, und ''die "Sanazon"-Therapie, unabhängig von Aufklärungsweisen jeglicher Art, eine in jeder Hinsicht untaugliche Methode darstelle''. Als Linek sich weigerte ihre Webseiten konform mit dem Heilmittelwerbegesetz zu formulieren, kam es zum Prozess. In Folge musste sie die Gestaltung ihrer Internetseiten abändern.<ref>http://www.presse-luebeck.de/medizin-wellness1.asp?id=2830</ref> | Linek wurde vom Verband sozialer Wettbewerb (VSW) abgemahnt, weil sie gesetzeswidrig irreführende Werbung zu ihrer Methode betrieben habe. Der VSW warf ihr vor, auf ihren Webseiten Behandlungsmethoden zu bewerben, die ''keinen Nutzen'' hätten, und ''die "Sanazon"-Therapie, unabhängig von Aufklärungsweisen jeglicher Art, eine in jeder Hinsicht untaugliche Methode darstelle''. Als Linek sich weigerte ihre Webseiten konform mit dem Heilmittelwerbegesetz zu formulieren, kam es zum Prozess. In Folge musste sie die Gestaltung ihrer Internetseiten abändern.<ref>http://www.presse-luebeck.de/medizin-wellness1.asp?id=2830</ref> |