Homöopathische Arzneimittelprüfungen sind nicht mit Arzneimittelprüfungen gemäß des Arzneimittelgesetzes vergleichbar. Bei homöopathischen Arzneimittelprüfungen wird nicht eine erwartete Wirksamkeit überprüft, sondern beobachtet, ob und welche Symptome, Träume, Gefühle oder Sinneseindrücke durch ein homöopathisches Mittel (scheinbar) hervorgerufen werden, unabhängig davon, ob das zu prüfende Mittel tatsächlich Auslöser dafür sein könnte. | Homöopathische Arzneimittelprüfungen sind nicht mit Arzneimittelprüfungen gemäß des Arzneimittelgesetzes vergleichbar. Bei homöopathischen Arzneimittelprüfungen wird nicht eine erwartete Wirksamkeit überprüft, sondern beobachtet, ob und welche Symptome, Träume, Gefühle oder Sinneseindrücke durch ein homöopathisches Mittel (scheinbar) hervorgerufen werden, unabhängig davon, ob das zu prüfende Mittel tatsächlich Auslöser dafür sein könnte. |