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Oberärztin Dr. Dagmar Hruska zur Zeitschrift STERN: "Kein Wort von diesem Gespräch stimmt. Hamer ist ein Spinner."<br><br>Zemelka starb jedoch trotz GNM an Lungenkrebs, sein Hausarzt stellte Krebs als Todesursache fest. Hamer glaubte indess an eine ''Ermordung'' von Zemelka. Die ARD zeigte schliesslich die Grabstelle von Zemelka um jeglichen Zweifel an seinem Tod zu begegnen.
 
Oberärztin Dr. Dagmar Hruska zur Zeitschrift STERN: "Kein Wort von diesem Gespräch stimmt. Hamer ist ein Spinner."<br><br>Zemelka starb jedoch trotz GNM an Lungenkrebs, sein Hausarzt stellte Krebs als Todesursache fest. Hamer glaubte indess an eine ''Ermordung'' von Zemelka. Die ARD zeigte schliesslich die Grabstelle von Zemelka um jeglichen Zweifel an seinem Tod zu begegnen.
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===Der Entzug der Approbation===
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===Der Entzug der Approbation im April 1986===
 
Im März 1986 zieht Hamer nach Köln und ihm wird am 8. April 1986 die ärztliche Zulassung (Approbation) entzogen. Das Amtsgericht Koblenz berief sich dabei auf Artikel 5 der Bundesärzteordnung (siehe Urteilsbegründug Az 9 K /215/87), sowie auf zwei psychiatrische Gutachten des Prof. B. Pflug der Uni Frankfurt vom 27.11.1985 und 12.2.1986. Der Widerruf der Approbation erfolgte laut Gerichtsbeschluss des angerufenen OVG, weil ''...für den Entzug der Approbation ausschließlich die besondere Persönlichkeitsstruktur des Klägers (Hamer) und nicht ein Festhalten an der Theorie von der Eisernen Regel des Krebs gewesen sei...'' Weiter heißt es: ''...Maßgebend ist – dies sei im Hinblick auf den Inhalt der Berufungsschrift noch einmal betont – nicht, dass der Kläger „nicht unbestrittene naturwissenschaftliche Erkenntnisse“ anwendet und verbreitet, sondern mit welcher Grundeinstellung und wie er dies tut...''. Zur selben Frage schrieb das Landesprüfungsamt Hessen am 10.8.07 an Hamer: ''...Sie aufgrund Ihrer wahnähnlichen Gewissheit, dass Ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse unantastbar seien, nicht mehr in der Lage waren, Ihr praktisches ärztliches Handeln an der Hinsicht in die ärztlichen Gegebenheiten auszurichten...''. Der Entzug der Approbation ist in einem Zusammenhang mit Anzeigen zweier Ärzte zu sehen, die die skandalösen Zustände seiner privaten ''Klinik'' (als Pension angemeldet) in Katzenelnbogen mitbekamen und ihn wenige Monate vor dem Entzug der Approbation anzeigten. (siehe dazu: [[GNM Dokumentation]]).
 
Im März 1986 zieht Hamer nach Köln und ihm wird am 8. April 1986 die ärztliche Zulassung (Approbation) entzogen. Das Amtsgericht Koblenz berief sich dabei auf Artikel 5 der Bundesärzteordnung (siehe Urteilsbegründug Az 9 K /215/87), sowie auf zwei psychiatrische Gutachten des Prof. B. Pflug der Uni Frankfurt vom 27.11.1985 und 12.2.1986. Der Widerruf der Approbation erfolgte laut Gerichtsbeschluss des angerufenen OVG, weil ''...für den Entzug der Approbation ausschließlich die besondere Persönlichkeitsstruktur des Klägers (Hamer) und nicht ein Festhalten an der Theorie von der Eisernen Regel des Krebs gewesen sei...'' Weiter heißt es: ''...Maßgebend ist – dies sei im Hinblick auf den Inhalt der Berufungsschrift noch einmal betont – nicht, dass der Kläger „nicht unbestrittene naturwissenschaftliche Erkenntnisse“ anwendet und verbreitet, sondern mit welcher Grundeinstellung und wie er dies tut...''. Zur selben Frage schrieb das Landesprüfungsamt Hessen am 10.8.07 an Hamer: ''...Sie aufgrund Ihrer wahnähnlichen Gewissheit, dass Ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse unantastbar seien, nicht mehr in der Lage waren, Ihr praktisches ärztliches Handeln an der Hinsicht in die ärztlichen Gegebenheiten auszurichten...''. Der Entzug der Approbation ist in einem Zusammenhang mit Anzeigen zweier Ärzte zu sehen, die die skandalösen Zustände seiner privaten ''Klinik'' (als Pension angemeldet) in Katzenelnbogen mitbekamen und ihn wenige Monate vor dem Entzug der Approbation anzeigten. (siehe dazu: [[GNM Dokumentation]]).
  
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