| Bereits Januar 2004 bekam der Erfinder der Synergetik Therapie, Bernd Joschko, ein Tätigkeitsverbot mit Sofortvollzug und Androhung von 5.000 Euro Geldstrafe. | | Bereits Januar 2004 bekam der Erfinder der Synergetik Therapie, Bernd Joschko, ein Tätigkeitsverbot mit Sofortvollzug und Androhung von 5.000 Euro Geldstrafe. |
− | Nach aktueller Rechtsprechung (OVG Niedersachsen, Urteile vom 18. Juni 2009 Az. 8 LC 6/07 und 8 LC 9/07) ist das Ausüben der Synergetik-Therapie wie auch des so genannten Profilens nur noch approbierten Ärzten, psychologischen Psychotherapeuten und [[Heilpraktiker]]n erlaubt. Eine solche Erlaubnis zur Ausübung von Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz besitzen die meisten Synergetik-Therapeuten nicht. | + | Nach aktueller Rechtsprechung (OVG Niedersachsen, Urteile vom 18. Juni 2009 Az. 8 LC 6/07 und 8 LC 9/07) und letztinstanzlich des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig (AZ 3 C 28.09) ist das Ausüben der Synergetik-Therapie wie auch des sogenannten Profilens nur noch Ärzten, psychologischen Psychotherapeuten und Heilpraktikern erlaubt. Eine solche Erlaubnis zur Ausübung von Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz besitzen die meisten Synergetik-Therapeuten nicht. Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts heisst es: ''Ausübung der Heilkunde nach § 1 Absatz 2 Heilpraktikergesetz (HeilprG) ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen. Wegen der mit dem Erlaubniszwang verbundenen Beschränkung der Berufsfreiheit fallen nach der ständigen Rechtsprechung nur solche Heilbehandlungen darunter, die nach allgemeiner Auffassung ärztliche Fachkenntnisse erfordern und gesundheitliche Schäden verursachen können. Die Synergetik-Methode, gleich, ob als Therapie oder sogenanntes Profiling, soll Krankheiten heilen oder lindern. Die Methode präsentiert sich als etwas grundsätzlich Neues im Gesundheitswesen, als die „vierte Kraft“ neben den Methoden von Ärzten, Heilpraktikern und Psychotherapeuten sowie als höchste Stufe der Heilung – auf unterster Stufe steht danach die Schulmedizin mit einer bloßen Symptombekämpfung und -unterdrückung. Dem so vermittelten Eindruck einer Heiltätigkeit kann nicht entgegengehalten werden, die Methode gebe kein Heilversprechen ab. Die Präsentation der Methode ist vielmehr genau darauf gerichtet. Dies zeigt sich beispielhaft an den Aussagen zur Behandlung von Brustkrebserkrankungen. So werden in einer sogenannten Brustkrebsstudie zahlreiche Beispiele einer Behandlung durch die Synergetik-Therapie vorgestellt, zum Beispiel mit Ultraschallaufnahmen, die angeblich das Verschwinden von Knoten in der Brust nach einigen Synergetik-Sitzungen belegen können. Anders als Wunder- oder Geistheiler setzt die Methode auch nicht auf eine bloße spirituelle oder rituelle Heilung, die sich derart vom Erscheinungsbild einer medizinischen Behandlung entfernt, dass sie nicht mehr den Eindruck erwecken kann, es handele sich um den Ersatz für medizinische Betreuung. Vielmehr wird nach Auffassung des Gerichts der gegenteilige Eindruck erweckt. Dem Kläger, der sich als Gründer der Methode versteht und an seinem Wohnsitz ein Synergetik-Institut, das Therapien und Ausbildungskurse anbietet, betreibt, ist demnach diese Behandlung als unerlaubte Ausübung der Heilkunde untersagt worden.'' |