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| ==Kritik== | | ==Kritik== |
− | Die Nanopartikelanalyse hat in der wissenschaftlichen Medizin keine Bedeutung und eine wissenschaftliche Validierung des Verfahrens bzw. Rezeption fehlt. Auf der Homepage der Firma Indago waren ursprünglich mehrere universitäre Einrichtungen angegeben, die angeblich mit Indago über die Nanopartikelanalyse zusammenarbeiten würden. Als der Kritiker Klaus Keck sich bei den Einrichtungen über die Zusammenarbeit erkundigte, kam es zur Überraschung: Die Angaben verschwanden von der Homepage. | + | Die Nanopartikelanalyse hat in der wissenschaftlichen Medizin keine Bedeutung und eine wissenschaftliche Validierung des Verfahrens bzw. Rezeption fehlt. Auf der Homepage der Firma Indago waren ursprünglich mehrere universitäre Einrichtungen angegeben, die angeblich mit Indago über die Nanopartikelanalyse zusammenarbeiteten. Als der Kritiker Klaus Keck sich bei den Einrichtungen nach der Zusammenarbeit erkundigte, kam es zur Überraschung: Die Angaben verschwanden von der Homepage. |
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− | Nanopartikel werden im Allgemeinen als Teilchen mit einer Größe unter 10 nm bezeichnet. Das Lichtmikroskop ist jedoch aufgrund der ''Abbe-Beschränkungen'' nicht in der Lage, Strukturen unter etwa 0,3 µm (300 nm) aufzulösen und kann daher keine ''Nanopartikel'' nachweisen. Die von Indago erwähnten Parameter, die lichtmikroskopisch bestimmbar wären, und andere Einzelheiten der Nanopartikelanalyse werden nicht in einem wissenschaftlichen Sinne genau beschrieben. | + | Nanopartikel werden im Allgemeinen als Teilchen mit einer Größe unter 10 nm bezeichnet. Das Lichtmikroskop ist jedoch aufgrund der ''Abbe-Beschränkungen'' nicht in der Lage, Strukturen unter etwa 0,3 µm (300 nm) aufzulösen und kann daher keine ''Nanopartikel'' nachweisen. Die von Indago erwähnten Parameter, die lichtmikroskopisch bestimmbar seien, und andere Einzelheiten der Nanopartikelanalyse werden nicht in einem wissenschaftlichen Sinne genau beschrieben. |
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− | Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. Berlin verklagte die BMIB erfolgreich vor dem Landgericht Leipzig wegen irreführender Werbung nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).<ref>Verfügung des Landgericht Leipzig vom 7. August 2006 (Aktenzeichen 06HK O 2746/06)</ref> In einer Unterwerfungserklärung verpflichtet sich die Indago gegenüber dem Verband Sozialer Wettbewerb Berlin e.V. ab 1. Januar 2008 nicht mehr für die Nanopartikelanalyse zu werben. Die rechtliche Bewertung der Nanopartikelanalyse geht aus einem Beschluss des Landgerichts Leipzig hervor, mit dem die Kosten des Verfahrens der Beklagten, also der Indago, auferlegt werden. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die Indago die Unterwerfungserklärung abgegeben hat, um eine Beweisaufnahme zu verhindern.<ref>http://www.xy44.de/indago/vsw_beschluss.html</ref> Der Sender 3sat wurde durch eine Abmahnung aufgefordert, eine Webseite zu löschen, auf der die Nanopartikelanalyse wie in der Werbung präsentiert wurde. Zitat: "Der Text stellt sich damit als eine getarnte und zudem irreführende Werbung für den Anbieter der "Nanopartikelanalyse" dar." Seit dem 20. April 2007 ist die Webseite nicht mehr erreichbar. | + | Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. Berlin verklagte die BMIB erfolgreich vor dem Landgericht Leipzig wegen irreführender Werbung nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).<ref>Verfügung des Landgericht Leipzig vom 7. August 2006 (Aktenzeichen 06HK O 2746/06)</ref> In einer Unterwerfungserklärung verpflichtete sich die Indago gegenüber dem Verband Sozialer Wettbewerb Berlin e.V., ab 1. Januar 2008 nicht mehr für die Nanopartikelanalyse zu werben. Die rechtliche Bewertung der Nanopartikelanalyse geht aus einem Beschluss des Landgerichts Leipzig hervor, mit dem die Kosten des Verfahrens der Beklagten, also der Indago, auferlegt werden. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die Indago die Unterwerfungserklärung abgegeben hat, um eine Beweisaufnahme zu verhindern.<ref>http://www.xy44.de/indago/vsw_beschluss.html</ref> Der Sender 3sat wurde durch eine Abmahnung aufgefordert, eine Webseite zu löschen, auf der die Nanopartikelanalyse wie in der Werbung präsentiert wurde. Zitat: "Der Text stellt sich damit als eine getarnte und zudem irreführende Werbung für den Anbieter der "Nanopartikelanalyse" dar." Seit dem 20. April 2007 ist die Webseite nicht mehr erreichbar. |
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| Zum Zweck der Vermarktung gründete die Indago zusammen mit der Partnerfirma Evomed und mehr als hundert ihr zuarbeitenden Ärzten ein Kartell mit dem Ziel der gemeinsamen Ausbeutung von Patienten. Schwerpunkt des gemeinsam betriebenen Geschäfts sind Kinder mit der Krankheit ADHS. Einige der oft verzweifelten Eltern dieser Kinder setzen ihre Hoffnung auf jedes noch so abwegige Diagnose- oder Therapieangebot und sind bereit, auch erhebliche private Kosten in Kauf zu nehmen. | | Zum Zweck der Vermarktung gründete die Indago zusammen mit der Partnerfirma Evomed und mehr als hundert ihr zuarbeitenden Ärzten ein Kartell mit dem Ziel der gemeinsamen Ausbeutung von Patienten. Schwerpunkt des gemeinsam betriebenen Geschäfts sind Kinder mit der Krankheit ADHS. Einige der oft verzweifelten Eltern dieser Kinder setzen ihre Hoffnung auf jedes noch so abwegige Diagnose- oder Therapieangebot und sind bereit, auch erhebliche private Kosten in Kauf zu nehmen. |