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5.337 Bytes entfernt ,  11:09, 3. Dez. 2010
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*Produkte, denen werblich eine heilende Wirkung zugeschrieben wird, sind als Arzneimittel anzusehen und bedürfen deshalb der amtlichen Zulassung. Liegt eine solche Zulassung nicht vor, sind die Produkte nicht verkehrsfähig. In Deutschland ist kein solches Produkt zugelassen.
 
*Produkte, denen werblich eine heilende Wirkung zugeschrieben wird, sind als Arzneimittel anzusehen und bedürfen deshalb der amtlichen Zulassung. Liegt eine solche Zulassung nicht vor, sind die Produkte nicht verkehrsfähig. In Deutschland ist kein solches Produkt zugelassen.
 
*Damit liegt ein Verstoß gegen das Verbot der irreführenden Werbung nach dem Heilmittelwerbegesetz vor. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund der Fehlinformation Eltern eine notwendige ärztliche Behandlung ihrer Kinder abbrechen und sich das Leiden verschlimmert, wenn ersatzweise AFA-Algenprodukte gegeben werden. Gleiches gilt für Erwachsene, die im Vertrauen auf die "Heilkraft der AFA-Algen" bei einer diagnostizierten Depression oder bei anderen Gesundheitsstörungen eine ärztlich verordnete medikamentöse Therapie abbrechen und stattdessen AFA-Algenprodukte zu sich nehmen.
 
*Damit liegt ein Verstoß gegen das Verbot der irreführenden Werbung nach dem Heilmittelwerbegesetz vor. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund der Fehlinformation Eltern eine notwendige ärztliche Behandlung ihrer Kinder abbrechen und sich das Leiden verschlimmert, wenn ersatzweise AFA-Algenprodukte gegeben werden. Gleiches gilt für Erwachsene, die im Vertrauen auf die "Heilkraft der AFA-Algen" bei einer diagnostizierten Depression oder bei anderen Gesundheitsstörungen eine ärztlich verordnete medikamentöse Therapie abbrechen und stattdessen AFA-Algenprodukte zu sich nehmen.
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==Warnende Stimmen werden mit juristischen Tricks niedergebügelt==
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Eckard Pinnow brüstet sich in der obigen Forum-Ausgabe, dass es gerichtlich verboten sei, Warnungen vor AFA-Algen zu veröffentlichen. Diese Behauptung ist offensichtlich erlogen, denn seine Produkte sind nachweislich belastet. Trotzdem kommt Pinnow mit seinen Lügen legal über die Runden.
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Der Trick, mit dem Pinnow bisher der prozessuale Sieg gegenüber sorgenvoll warnender Elternverbände von ADHS-Betroffenen und -Kindern gelang, ist leicht erklärt. Er ließ die entsprechenden Organisationen von einer Anwaltskanzlei abmahnen. Da in der strittigen Äußerung das Wort "AFA-Algen" (eine in der Fachliteratur durchaus übliche Abkürzung) genannt worden war, Sanacell (wie auch Algavital) sich ähnlich klingende Namen aber als Produktbezeichnung schützen ließen, konnten sie daraus eine Aktivlegitimation und somit Klagefähigkeit ableiten. Die Abmahnung enthielt allerdings so lächerliche Passagen, dass sie von den prozessunerfahrenen Verbänden nicht ernst genommen wurden. Es wurde deshalb keine Schutzschrift hinterlegt, so dass die gegnerische Anwaltskanzlei (Radeck/Berlin) einfach zum Landgericht marschierte, eine Einstweilige Verfügung beantragte und diese auch bewilligt erhielt. Die schockierten Verbände bekamen erst Wind von der Sache, als ihnen die Verfügung ins Haus flatterte (vgl. Kritiker leben gefährlich). Auf diese Weise war es Pinnow möglich, öffentliche Warnungen vor seinen giftbelasteten Algenprodukten bis zur Hauptverhandlung stillzulegen.
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Nachdem die ADHS-Verbände Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung eingelegt hatten, kam es zu einer mündlichen Verhandlung. Die Richter Mauck, Gollan und Becker verurteilten erstinstanzlich mit haarsträubenden Begründungen die ADHS-Verbände und gaben Sanacell vollumfänglich Recht. So glaubten sie den Ausführungen Sanacells, dass diese in der Lage sei, Microcystine aus den Algenprodukten durch ein geeignetes Filterverfahren zu entfernen. Die Richter schrieben: "Diese Behauptung wird gestützt durch die Ausführungen auf Seite 53 des Buches 'Die Heilkraft der AFA-Alge', wonach die AFA-Alge viel kleiner ist als die Microcystine und das Sieb passiert, während jene zurückgehalten werden.". Dass auch Aphanozimenon-Stämme Microcystine produzieren können, ist in der Fachliteratur bekannt und beschrieben. Das Microcystine winzige Moleküle sind, ergibt sich zwangsläufig von selbst. Kein Gift ist besonders groß, die gefährlichsten sind sogar sehr klein, weil sie sonst Schwierigkeiten hätten, in den Organismus aufgenommen zu werden. Es hätte sogar einem Richter mit normaler Schulbildung auffallen müssen, dass ein Bakterium nichts produzieren kann, was größer als es selbst ist. Schon gar nicht hätten drei Richter den obigen Unfug schreiben dürfen. Dieser bedeutet im übertragenen Sinne, dass ein Gemisch aus Wackersteinen (AFA-Algen) und Staub (Microcystinen) durch ein Sieb geschüttelt werden kann, in dem der Staub liegen bleibt, die Wackersteine aber hindurchfallen. Dass dergleichen Inkompetenz an deutschen Gerichten ein Richteramt ausüben darf, ist einer der vielen Skandale im AFA-Algenzirkus. Dass sich die Richter offenbar aus lauter Faulheit sogar auf die Schriften der die AFA-Algen propagierenden Heilpraktikerin Barbara Simonsohn (siehe Fünf Tibeter) stützten, ist ein Schlag ins Gesicht jedes wissenschaftlichen Sachverstandes.
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Die Richter erklärten weiterhin, dass das Herausfiltern der Microcystine durch das Vorlegen von Untersuchungszertifikaten durch Sanacell hinreichend belegt worden sei. Dem ist aber nicht so, denn von der Firma wurden keine ELISA-Untersuchungen, sondern vielmehr der PPIA-Test verwendet wird. Wie oben bereits beschrieben, ist der PPIA-Test weitaus ungenauer und dies vor allem in dem Bereich der Microcystinbelastung, um den es sich hier dreht. Hier wird oftmals deutlich weniger bis gar keine Belastung im PPIA angezeigt, während der ELISA noch verlässlich die Giftkonzentrationen anzeigt. So ließen sich die drei Berliner Richter exzellent täuschen und die Verbände zahlten für deren Inkompetenz die Zeche.
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Die Firma Algavital versucht eine andere Taktik, um unliebige Kritik wegzubügeln. Analog zu Sanacell versucht sie haltlose Abmahnungen zu versenden. Hinterlegt man aber eine fundierte Schutzschrift, so schrecken beide vor Klagen offenbar aus Angst vor einer Blamage zurück. Berichten aber Presseorgane kritisch über die giftbelasteten Algen, versucht primär Algavital durch presserechtliche Tricks, Gegendarstellungen plaziert zu erhalten. Sind diese korrekt formuliert, müssen jene vom jeweiligen Journal unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt abgedruckt werden. So geschah dies der Pharmazeutischen Zeitung, die kritisch über diese Algen berichtet hatte. Bei anderen Blättern hingegen gelang der Widerruf, der spätestens nach 3 Monaten platziert sein muss, nicht. Grund war hierfür die offensichtlich wahrheitswidrige Forderung der Firma Algavital. Algavital nutzt auch gerne auf ihrer Webseite die Chance, Kritiker zu verleumden. Abmahnungen, die ihr deshalb ins Hause flattern, befolgt sie allerdings dann auch relativ schnell, zahlt aber die entsprechenden Anwaltsrechnungen nicht und lässt es dann offensichtlich auf langwierige Gerichtsprozesse ankommen.
      
==Vorsicht: Verwechslungsgefahr!==
 
==Vorsicht: Verwechslungsgefahr!==
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