Mit Bescheid vom 22. Juni 2009 der Österreichischen Ärztekammer wurde gegen Loibner erneut ein Berufsverbot wegen ''mangelnder Vertrauenswürdigkeit'' ausgesprochen. Dieses Berufsverbot wurde am 3. November 2009 vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Sanitätsrecht und Krankenanstalten bestätigt und ist rechtskräftig. Gegen diesen Bescheid ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig | Mit Bescheid vom 22. Juni 2009 der Österreichischen Ärztekammer wurde gegen Loibner erneut ein Berufsverbot wegen ''mangelnder Vertrauenswürdigkeit'' ausgesprochen. Dieses Berufsverbot wurde am 3. November 2009 vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Sanitätsrecht und Krankenanstalten bestätigt und ist rechtskräftig. Gegen diesen Bescheid ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig |