Dem Erfinder Werth wurde inzwischen in Deutschland die ärztliche Approbation entzogen, er darf also nicht mehr als Arzt tätig sein. Dies entschied in letzter Instanz das Oberverwaltungsgericht Magdeburg. Nach eigenen Angaben hat Werth allerdings gegen das Urteil eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Werth wurde die Approbation entzogen weil er gesetzwidrig Gebühren nicht nach Sitzung, sondern pro einzelner gesetzter Nadel erhob. Im Februar 2005 erhielt Werth deshalb durch das Amtsgericht Magdeburg einen Strafbefehl wegen Betrugs.<ref>http://www.parkinson-vereinigung.de/dpv_nachr/dPV105_0708.pdf</ref>
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Dem Erfinder Werth wurde inzwischen in Deutschland die ärztliche Approbation entzogen, er darf also nicht mehr als Arzt tätig sein. Dies entschied in letzter Instanz das Oberverwaltungsgericht Magdeburg. Nach eigenen Angaben hat Werth allerdings gegen das Urteil eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Werth wurde die Approbation entzogen weil er gesetzwidrig Gebühren nicht nach Sitzung, sondern pro einzelner gesetzter Nadel erhob. Im Februar 2005 erhielt Werth deshalb durch das Amtsgericht Magdeburg einen Strafbefehl wegen 12-fachen Abrechnungsbetrugs.<ref>http://www.parkinson-vereinigung.de/dpv_nachr/dPV105_0708.pdf</ref> Die Staatsanwaltschaft Magdeburg warf Werth auch vor, den Patienten fälschlich erzählt zu haben, dass die Krankenkassen einen Teil der Kosten tragen würden. Bereits zurvor war Werth 2002 wegen Körperverletzung
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und Verstoßes gegen das Medizinproduktgesetz verurteilt (Geldstrafe).