Nach dem [[LFGB]]-Gesetz und der Nachrungsergänzungsmittelverordnung sind derartige Werbemethoden und Wunderheilungsberichte in der Produktwerbungnicht zulässig. | Nach dem [[LFGB]]-Gesetz und der Nachrungsergänzungsmittelverordnung sind derartige Werbemethoden und Wunderheilungsberichte in der Produktwerbungnicht zulässig. |