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*Am 22.01.1992 wurde er vom Amtsgericht Köln wegen eines erneuten Verstoßes gegen das HPG zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Durch Berufungsurteil des LG Köln vom 12.02.1993 wurde die erkannte Strafe auf 4 Monate Freiheitsstrafe gemindert (105-99/92). Er hatte einen jungen Mann mit Knochenkrebs mit einem für diese Krankheit ungeeigneten Gipsverband erfolglos behandelt. Dem Mann musste das Bein amputiert werden. (Verfahren 613 Ls 152/91 und 34 Js 232/89 StA Köln)
 
*Am 22.01.1992 wurde er vom Amtsgericht Köln wegen eines erneuten Verstoßes gegen das HPG zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Durch Berufungsurteil des LG Köln vom 12.02.1993 wurde die erkannte Strafe auf 4 Monate Freiheitsstrafe gemindert (105-99/92). Er hatte einen jungen Mann mit Knochenkrebs mit einem für diese Krankheit ungeeigneten Gipsverband erfolglos behandelt. Dem Mann musste das Bein amputiert werden. (Verfahren 613 Ls 152/91 und 34 Js 232/89 StA Köln)
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*Am 27 Juli 1993 wird Hamer in Österreich wegen Verleumdung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.  
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*Am 27 Juli 1993 wird Hamer in Österreich wegen Verleumdung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt (Amtsgericht Graz).  
    
*Das Jahr 1995 war für Hamer durch den Fall der damals fünfjährigen Krebspatientin Olivia [[Helmut Pilhar|Pilhar]] geprägt. Die Eltern der Olivia wurden zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. (Urteil des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 11.11.1996 in der Strafsache gegen Erika und Helmut Pilhar, und Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht vom 04.09.1997 in der Strafsache gegen Erika und Helmut Pilhar). Sie hatten ihr krebskrankes Kind nach Spanien zu Hamer gebracht. Für Hamer hatte der erfolglose GNM-Therapieversuche keine strafrechtlichen Konsequenzen da er inzwischen von Spanien aus außerhalb von Österreich und Deutschland tätig war. Das Kind wurde letztendlich gegen den Willen der Eltern operiert und lebt heute bei guter Gesundheit.  (Aktenzeichen: GZ 4C E VR S34/95 – 189 Bl. 1082-1120,  Az. 23 Bs 114/97 (Bl. 1121-1141))
 
*Das Jahr 1995 war für Hamer durch den Fall der damals fünfjährigen Krebspatientin Olivia [[Helmut Pilhar|Pilhar]] geprägt. Die Eltern der Olivia wurden zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. (Urteil des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 11.11.1996 in der Strafsache gegen Erika und Helmut Pilhar, und Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht vom 04.09.1997 in der Strafsache gegen Erika und Helmut Pilhar). Sie hatten ihr krebskrankes Kind nach Spanien zu Hamer gebracht. Für Hamer hatte der erfolglose GNM-Therapieversuche keine strafrechtlichen Konsequenzen da er inzwischen von Spanien aus außerhalb von Österreich und Deutschland tätig war. Das Kind wurde letztendlich gegen den Willen der Eltern operiert und lebt heute bei guter Gesundheit.  (Aktenzeichen: GZ 4C E VR S34/95 – 189 Bl. 1082-1120,  Az. 23 Bs 114/97 (Bl. 1121-1141))
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