Die Kochsalztherapie nach Desnizza wurde durch den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen wegen nicht nachgewiesener Wirksamkeit innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung als nicht erstattungsfähig eingestuft (http://www.kbv.de/hta/3596.htm). Der Beschluss ist gültig seit dem 22.03.2000. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Methode verboten ist. Sie kann weiterhin von privaten Krankenversicherern erstattet werden. Diese dürften allerdings aus berechtigten Gründen kein Interesse daran haben, unwirksame Methoden auf Privatrezept zu erstatten. | Die Kochsalztherapie nach Desnizza wurde durch den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen wegen nicht nachgewiesener Wirksamkeit innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung als nicht erstattungsfähig eingestuft (http://www.kbv.de/hta/3596.htm). Der Beschluss ist gültig seit dem 22.03.2000. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Methode verboten ist. Sie kann weiterhin von privaten Krankenversicherern erstattet werden. Diese dürften allerdings aus berechtigten Gründen kein Interesse daran haben, unwirksame Methoden auf Privatrezept zu erstatten. |