Zudem sind nach deutschem Recht gemäß §12 LFGB bereits bisher krankheitsbezogene Angaben im Verkehr mit Lebensmitteln generell verboten<ref>http://bundesrecht.juris.de/lfgb/__12.html</ref>. | Zudem sind nach deutschem Recht gemäß §12 LFGB bereits bisher krankheitsbezogene Angaben im Verkehr mit Lebensmitteln generell verboten<ref>http://bundesrecht.juris.de/lfgb/__12.html</ref>. |