*zur Zeit (2007) ist ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen Volksverhetzung (§130 StGB) gegen Hamer anhängig. Laut Hamer's eigenen Bekundungen verliess er daher sein spanisches Exil im März 2007 und ist auf der Flucht, um ''in einem unbekannten Land politisches Asyl zu finden''. (Aktenzeichen 1653 Js 2797 / 06, Staatsanwalt Robinek) | *zur Zeit (2007) ist ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen Volksverhetzung (§130 StGB) gegen Hamer anhängig. Laut Hamer's eigenen Bekundungen verliess er daher sein spanisches Exil im März 2007 und ist auf der Flucht, um ''in einem unbekannten Land politisches Asyl zu finden''. (Aktenzeichen 1653 Js 2797 / 06, Staatsanwalt Robinek) |