*Das Jahr 1995 war für Hamer durch den Fall der damals fünfjährigen Krebspatientin Olivia [[Helmut Pilhar|Pilhar]] geprägt. Die Eltern der Olivia wurden zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. (Urteil des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 11.11.1996 in der Strafsache gegen Erika und Helmut Pilhar, und Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht vom 04.09.1997 in der Strafsache gegen Erika und Helmut Pilhar). Sie hatten ihr krebskrankes Kind nach Spanien zu Hamer gebracht. Für Hamer hatte der erfolglose GNM-Therapieversuche keine strafrechtlichen Konsequenzen da er inzwischen von Spanien aus ausserhalb von Österreich und Deutschland tätig war. Das Kind wurde letztendlich gegen den Willen der Eltern operiert und lebt heute bei guter Gesundheit. (Aktenzeichen: GZ 4C E VR S34/95 – 189 Bl. 1082-1120, Az. 23 Bs 114/97 (Bl. 1121-1141)) | *Das Jahr 1995 war für Hamer durch den Fall der damals fünfjährigen Krebspatientin Olivia [[Helmut Pilhar|Pilhar]] geprägt. Die Eltern der Olivia wurden zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. (Urteil des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 11.11.1996 in der Strafsache gegen Erika und Helmut Pilhar, und Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht vom 04.09.1997 in der Strafsache gegen Erika und Helmut Pilhar). Sie hatten ihr krebskrankes Kind nach Spanien zu Hamer gebracht. Für Hamer hatte der erfolglose GNM-Therapieversuche keine strafrechtlichen Konsequenzen da er inzwischen von Spanien aus ausserhalb von Österreich und Deutschland tätig war. Das Kind wurde letztendlich gegen den Willen der Eltern operiert und lebt heute bei guter Gesundheit. (Aktenzeichen: GZ 4C E VR S34/95 – 189 Bl. 1082-1120, Az. 23 Bs 114/97 (Bl. 1121-1141)) |