Das in Deutschland geltende Lebensmittel- und [[LFGB|Futtermittelgesetzbuch (LFGB)]] verbietet jegliche werbenden Hinweise auf mögliche Heilwirkungen bei Lebensmitteln. | Das in Deutschland geltende Lebensmittel- und [[LFGB|Futtermittelgesetzbuch (LFGB)]] verbietet jegliche werbenden Hinweise auf mögliche Heilwirkungen bei Lebensmitteln. |