Verbraucherschützer und Wissenschaftler haben mehrfach auf die Wirkungslosigkeit hingewiesen, auch sind bereits Gerichtsurteile wegen „Irreführung der Konsumenten“ oder Betrug ergangen. Der Verkauf solcherart behandelten Wassers mit gesundheitsbezogener Wernung ist verboten, und arzneimittel- und lebensmittelrechtlich in Deutschland unzulässig, wenn die behaupteten Wirkungen tatsächlich nachweisbar wären. Denn dann müssten die Hersteller die Unbedenklichkeit des Wassers nachweisen, wenn dieses tatsächlich verändert wäre. Wasser gilt in Deutschland als Lebensmittel, für das nach dem LFGB (''Lebensmittel- und Futtergesetzbuch'') keinerlei gesundheitsbezogene Werbung gemacht werden darf. | Verbraucherschützer und Wissenschaftler haben mehrfach auf die Wirkungslosigkeit hingewiesen, auch sind bereits Gerichtsurteile wegen „Irreführung der Konsumenten“ oder Betrug ergangen. Der Verkauf solcherart behandelten Wassers mit gesundheitsbezogener Wernung ist verboten, und arzneimittel- und lebensmittelrechtlich in Deutschland unzulässig, wenn die behaupteten Wirkungen tatsächlich nachweisbar wären. Denn dann müssten die Hersteller die Unbedenklichkeit des Wassers nachweisen, wenn dieses tatsächlich verändert wäre. Wasser gilt in Deutschland als Lebensmittel, für das nach dem LFGB (''Lebensmittel- und Futtergesetzbuch'') keinerlei gesundheitsbezogene Werbung gemacht werden darf. |