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O. v. Beust sei zudem ein Kinderschänder, für den der Autor die Todesstrafe fordert. Wie zuvor in anderen Texten, die Iwan Götz verfasste, wird auch hier behauptet, dass der ''"Holocaust keine Tatsache, sondern lediglich eine Ideologie"'' und eine ''"clevere Geschäftsidee"'' sei. An anderer Stellen heißt es: ''"Die Holocaust-Zwangsreliegion ist von den zionistischen Juden" [...] "in die Welt gesetzt worden"''. Die NS-Vernichtungslager bezeichnet der Autor als ''"Gehirnprothese 'Vernichtungslager'"'' und die Wannseekonferenz sei in Wirklichkeit ein Kaffeekränzchen gewesen, an dem viel Juden teilnahmen. Als ''"Reichsminister der Justiz des Reichslandes Freistaat Preußen"'' und politischer Gefangener fordert der Urheber des Dokuments die ''"sofortige Freilassung aus der JVA"'' und die ''"Auszahlung einer Haftentschädigung für die Freiheitsberaubung in Höhe von 66.661.036,47 Euro"''.
 
O. v. Beust sei zudem ein Kinderschänder, für den der Autor die Todesstrafe fordert. Wie zuvor in anderen Texten, die Iwan Götz verfasste, wird auch hier behauptet, dass der ''"Holocaust keine Tatsache, sondern lediglich eine Ideologie"'' und eine ''"clevere Geschäftsidee"'' sei. An anderer Stellen heißt es: ''"Die Holocaust-Zwangsreliegion ist von den zionistischen Juden" [...] "in die Welt gesetzt worden"''. Die NS-Vernichtungslager bezeichnet der Autor als ''"Gehirnprothese 'Vernichtungslager'"'' und die Wannseekonferenz sei in Wirklichkeit ein Kaffeekränzchen gewesen, an dem viel Juden teilnahmen. Als ''"Reichsminister der Justiz des Reichslandes Freistaat Preußen"'' und politischer Gefangener fordert der Urheber des Dokuments die ''"sofortige Freilassung aus der JVA"'' und die ''"Auszahlung einer Haftentschädigung für die Freiheitsberaubung in Höhe von 66.661.036,47 Euro"''.
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Am 24.09.2010 begann in Berlin ein weiterer Prozess gegen Iwan Götz, bei dem es um rund 50 Straftaten geht, die der Angeklagte zwischen 2005 und 2008 begangen haben soll und die in drei Anklageschriften zusammengefasst wurden. Unter anderem geht es um Missbrauch von Titeln, Volksverhetzung (Leugnung bzw. Verharmlosung des Holocausts) und Verunglimpfung von Verfassungsorganen.
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Im Oktober 2010 endete nach zwei Verhandlungstagen vor dem Berliner Landgericht ein weiterer Prozess gegen Iwan Götz. Wegen Titelmissbrauchs in 56 Fällen und zehnfacher Volksverhetzung (davon vier qualifizierte) verurteilte ihn die Strafkammer zur einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. In diesem Urteil wurden einschlägige Verurteilungen aus vorangegangenen Prozessen mit einbezogen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Hetzschriften verfasste, die er an Politiker, öffentliche Institutionen und Privatpersonen verschickte.
    
==Beziehungen zu Ryke Geerd Hamer==
 
==Beziehungen zu Ryke Geerd Hamer==
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