Gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) ist HIV meldepflichtig.<ref>http://bundesrecht.juris.de/ifsg/__7.html</ref> Nach § 24 IfSG dürfen HIV-Infizierte nur von Ärzten behandelt werden.<ref>http://bundesrecht.juris.de/ifsg/__24.html</ref> | Gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) ist HIV meldepflichtig.<ref>http://bundesrecht.juris.de/ifsg/__7.html</ref> Nach § 24 IfSG dürfen HIV-Infizierte nur von Ärzten behandelt werden.<ref>http://bundesrecht.juris.de/ifsg/__24.html</ref> |