Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
334 Bytes hinzugefügt ,  13:23, 14. Sep. 2010
Zeile 53: Zeile 53:     
Auch hier wird z.T. mit Blut gearbeitet bzw. ist ein Blutkontakt nicht auszuschließen, was ebenfalls ein große Gefährdung anderer Patienten darstellt, insbesondere bei ungenügender Desinfektion mehrfach gebrauchter Akunpunkturnadeln. Weitere Gefahren bestehen darin, dass HIV-Infizierte eine wissenschaftlich-medizinische Behandlung ablehen und dadurch tödlich an AIDS erkranken. Die von Bales angebotenen Methoden sind bei HIV allesamt unwirksam.
 
Auch hier wird z.T. mit Blut gearbeitet bzw. ist ein Blutkontakt nicht auszuschließen, was ebenfalls ein große Gefährdung anderer Patienten darstellt, insbesondere bei ungenügender Desinfektion mehrfach gebrauchter Akunpunkturnadeln. Weitere Gefahren bestehen darin, dass HIV-Infizierte eine wissenschaftlich-medizinische Behandlung ablehen und dadurch tödlich an AIDS erkranken. Die von Bales angebotenen Methoden sind bei HIV allesamt unwirksam.
 +
 +
==Rechtliche Lage==
 +
Gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) ist HIV meldepflichtig.<ref>http://bundesrecht.juris.de/ifsg/__7.html</ref> Nach § 24 IfSG dürfen HIV-Infizierte nur von Ärzten behandelt werden.<ref>http://bundesrecht.juris.de/ifsg/__24.html</ref>
    
==Weblinks==
 
==Weblinks==
8.902

Bearbeitungen

Navigationsmenü