RG Hamer hat mehrere Praxen oder kleinere Kliniken in alleiniger Verantwortung und als einziger dort tätiger Arzt geleitet. Er hatte dabei die Gelegenheit seine Hypothesen an Patienten im Rahmen der deutschen Therapiefreiheit und geltender Gesetzesregelungen zu erproben da es keinerlei Verbot bezüglich der GNM (zumindest in Deutschland) gibt. Eine Anfrage von GNM-Anhängern des Internetauftritts [[Faktuell]] bei mehreren Ärztekammern ergab keinerlei Hinweis auf ein Verbot [http://www.faktuell.de/Hintergrund/Background344.shtml]. | RG Hamer hat mehrere Praxen oder kleinere Kliniken in alleiniger Verantwortung und als einziger dort tätiger Arzt geleitet. Er hatte dabei die Gelegenheit seine Hypothesen an Patienten im Rahmen der deutschen Therapiefreiheit und geltender Gesetzesregelungen zu erproben da es keinerlei Verbot bezüglich der GNM (zumindest in Deutschland) gibt. Eine Anfrage von GNM-Anhängern des Internetauftritts [[Faktuell]] bei mehreren Ärztekammern ergab keinerlei Hinweis auf ein Verbot [http://www.faktuell.de/Hintergrund/Background344.shtml]. |