PETA behauptete unter anderem, dass bei Wiesenhof extrem tierquälerische Zustände herrschten, die keine Ausnahme, sondern die Regel seien. Daraufhin wurde von der Firma vom Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung (Az: 324 O 59/10) dagegen erwirkt, die es der Organisation verbietet, derartige Behauptungen in Umlauf zu bringen.<ref>http://www.animal-health-online.de/gross/2010/02/15/wiesenhof-erwirkt-einstweilige-verfuegung-gegen-peta/12309/</ref> | PETA behauptete unter anderem, dass bei Wiesenhof extrem tierquälerische Zustände herrschten, die keine Ausnahme, sondern die Regel seien. Daraufhin wurde von der Firma vom Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung (Az: 324 O 59/10) dagegen erwirkt, die es der Organisation verbietet, derartige Behauptungen in Umlauf zu bringen.<ref>http://www.animal-health-online.de/gross/2010/02/15/wiesenhof-erwirkt-einstweilige-verfuegung-gegen-peta/12309/</ref> |