− | Neben den Nachtmilchkristallen wird auch so genannte Nachtmilch angeboten, als Milch von nachts gemolkenen Kühen. In der Schweiz wurde die gesundheitsbezogene Werbung für Nachtmilch (angeblich 5 mal höherer Melatoningehalt als in herkömmlicher Milch) vom Kanton Zürich verboten, ein Anbieter ("Projekt Nachtmilch") verzichtete daraufhin auf sein Angebot. Eine erste Verfügung des kantonalen Labors in Zürich bemängelte die versprochene angebliche schlaffördernde Wirkung, eine zweite Verfügung kritisierte die Etikette mit dem Bild einer schlafenden Frau als ''Täuschung der Konsumenten''. Konkret verbot der Kantonschemiker jegliche Art von Werbung, die Nachtmilch in Bezug zu einer schlaffördernden Wirkung setzt. | + | Neben den Nachtmilchkristallen wird auch so genannte Nachtmilch angeboten, als Milch von nachts gemolkenen Kühen. In der Schweiz wurde die gesundheitsbezogene Werbung für Nachtmilch vom Anbieter "Harvestmoon" (angeblich 5 mal höherer Melatoningehalt als in herkömmlicher Milch) vom Kanton Zürich verboten, ein Anbieter ("Projekt Nachtmilch") verzichtete daraufhin auf sein Angebot. Eine erste Verfügung des kantonalen Labors in Zürich bemängelte die versprochene angebliche schlaffördernde Wirkung, eine zweite Verfügung kritisierte die Etikette mit dem Bild einer schlafenden Frau als ''Täuschung der Konsumenten''. Konkret verbot der Kantonschemiker jegliche Art von Werbung, die Nachtmilch in Bezug zu einer schlaffördernden Wirkung setzt. |