Mit werbendem Charakter wird auf den Eintrag der Produkte in der Liste über Pflanzenstärkungsmittel des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hingewiesen. Dies ist insofern irreführend, als ein Präparat ohne einen solchen Listeneintrag überhaupt nicht in den Handel gebracht werden darf. Verglichen mit dem Zulassungsverfahren von z.B. Pflanzen''schutz''mitteln ist die Eintragung eines Pflanzenstärkungsmittels ein relativ einfacher formaler Akt. Sie besagt auch nichts über die Wirksamkeit, die nicht geprüft wird. | Mit werbendem Charakter wird auf den Eintrag der Produkte in der Liste über Pflanzenstärkungsmittel des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hingewiesen. Dies ist insofern irreführend, als ein Präparat ohne einen solchen Listeneintrag überhaupt nicht in den Handel gebracht werden darf. Verglichen mit dem Zulassungsverfahren von z.B. Pflanzen''schutz''mitteln ist die Eintragung eines Pflanzenstärkungsmittels ein relativ einfacher formaler Akt. Sie besagt auch nichts über die Wirksamkeit, die nicht geprüft wird. |